,ich absolviere im juli 2010 meine ausbildung zur verkäuferin.nun habe ich vor nach erlangen zu ziehen.zur zeit wohne ich noch in hirschaid.ich bewerbe mich auch schon in diese richtung.jetzt meine frage…ich möchte gerne mit meinem freund zusammenziehen,er is aber noch bis august 2011 in ausbildung.eine freundin hat gemeint,dass wenn man ausziehen will mit freund,bekommt keinerlei unterstützung.und was ist wenn man keine arbeit findet?dann sowieso nicht oder?ich WILL arbeiten und hoffe natürlich,dass ich was finde.da ich mich mit meiner mutter aber leider nicht mehr klarkomme,will ich unbedingt so schnell wie möglich ausziehen.bloß ist das problem,dass meine mutter alleinerziehend ist und das haus aber noch abzahlen muss…wie läuft das jetzt denn?und wie ist das mit dieser einmaligen austattung für eine wohnung??
Hallo,ich absolviere im juli 2010 meine ausbildung zur verkäuferin.nun habe ich vor nach erlangen zu
hallo,
grundsätzlich mußt Du das mit dem zuständigen Sozialamt, ggf. ARGE abklären. Natürlich stehen Dir Leistungen zu, wenn Du einen eigenen Haushalt führst und keine Anstellung hast. Wenn Du mit Deinem Freund zusammen wohnst, dann wird bei der Bedarfsermittlung sein Einkommen hinzugezogen wird, Ihr bildet ja quasi eine Bedarfsgemeinschaft. Ggf. prüft das auch das Amt entsprechend - wollt Ihr das vermeiden, müßt Ihr dem Amt glaubwürdig machen, daß Ihr eine Wohngemeinschaft seid, sprich z.B. getrennte Schlafzimmer.
Gruß