Hallo, ich arbeite an 4 Tage/Woche und habe

… einen Urlaubsanspruch von 19,2 Tagen, den mein Arbeitgeber auf 19 Tage abgerundet hat. An welchen Tagen ich arbeite, steht mir frei, obgleich ich meist am Freitag zu Hause bleibe. Vertraglich ist jedoch nur eine 4-Tageswoche festgelegt. Wenn ich jetzt die Woche um Himmelfahrt Urlaub machen möchte, muss ich soweit ich weiß trotzdem 4 Tage Urlaub nehmen, da der Feiertag ja auch mein freier Tag sein könnte, richtig? Wie ist es, wenn ich in einer normalen Woche den Donnerstag und Freitag frei machen möchte. Muss ich dann einen Urlaubstag für den Donnerstag nehmen und nehme den Freitag als freien Tag oder muss ich beide Tage Urlaub nehmen?

4 Tage bedeutet doch 4 Tage, oder?
Also kann jeder Tag der freie Tag sein.

Für Feiertage braucht Niemand Urlaub zu nehmen,
da es ja ein Feiertag ist,(Das kann in einigen
Branchen wie Restaurant anders sein).

Deine Fragestellung ist etwas schwierig für mich.
Ich denke mal es geht dir um die Woche um
Himmelfahrt.
4 Tage + 1 Feiertag, da du 4 Tage lt. Vertrag arbeitest. Müsstest du auch 4 Tage Urlaub beantragen,
um die Woche komplett frei zu haben.

Im 2. Fall:
4 Tage nach Arbeitsvertrag…
Du möchtest Do. und Fr. Frei haben
3 Tage Arbeiten 1 Tag Urlaub 1 Tag dein freier Tag.

Gruss
Andreas

Hallo,
Sie haben einen Arbeitsvertrag mit 4-Tagewoche, also ist ein Tag der Woche für Sie arbeitsfrei.
Wenn bei Ihnen Christi Himmelfahrt kein gesetzlicher Feiertag ist, dann müssen Sie für diesen Tag Urlaub nehmen.
Bei einer normalen Arbeitswoche benötigen Sie 4 Tage Urlaub, da der 5. Tag ja Ihr freier Tag ist.
Viele Grüße
H.-J.Brockerhoff

Hallo Apfelmus,
für deine Urlaubsplanung ist es schon wichtig, dass du festvereinbarte Arbeitstage vorweisen kannst.
An feststehenden arbeitsfreien Tagen muss kein Urlaub genommen werden. In deinem Fall würde ich sagen, dass der Freitag kein Arbeitstag und somit auch kein Urlaubstag ist.
Mit freundlichen Grüßen
J.D.

Hallo,

soweit ich weiß ist ein gesetzlicher Feiertag nicht als Arbeitszeit anzurechnen. Allerdings zählt hier die Wochenarbeitszeit und nicht die Tage.

Viele Grüße
stepfis

Hallo,
gibt es einen Tarifvertrag?
ABer ich denke bei Ihnen sind es 30 Tage bei 6 Tagewoche. Also pro Arbeitstag /5 Tage U im Jahr entspricht 20 Tage/Jahr. Also fünf Wochen insgesamt. Bezüglich der Aufteilung würde ich mit dem Arbeitgeber sprechen.

Hallo apfelmus,

also ich denke das ist eine Tolleranzfrage, die Du mit Deinem Chef abklären solltest. Normalerweise wenn Deine Tage flexibel sind, mußt Du gesetzlich 2 Tage Urlaub nehmen, denn Dein Chef könnte Dich ja theoretisch dann noch einplanen. Aber über alles kann man reden. Wichtig ist vorher nachfragen, mehr als nein kann niemand sagen.

Gruß

Hi Apfelmus,

du arbeitets 4 Tage die woche, d.h. dein Wochenende hat somit 3 Tage.
Gleiches gilt für den Urlaub - 4 Tage abeiten - 4 Tage Urlaub.

Gruß Tommyaktiv

wie ist das bei 30h 3-tage-woche?
wenn ich 3-tage die woche gehe a` 10h (teilzeit 30h), und ich die anderen 2 tage frei nehmen möchte dürfen mir die 2 tage dann als urlaub gerechnet werden, obwohl ich an den anderen 3 meine stunden bereits rein habe?