Hallo, ich beabsichtige eine zweite

… Ausbildung in einem artverwandten Beruf zu machen. Kann mir jemand sagen, ob die allgemeinen Teile der ersten Gesellenprüfung (Wirtschafts- und Sozialkunde) anerkannt werden und ich die Prüfung in diesen Bereichen nicht nochmal ablegen muss?

Danke
ulgeclaube

Zuständige Stelle
Hallo,

Ausbildung in einem artverwandten Beruf zu machen. Kann
mir jemand sagen, ob die allgemeinen Teile der ersten
Gesellenprüfung (Wirtschafts- und Sozialkunde) anerkannt
werden und ich die Prüfung in diesen Bereichen nicht nochmal
ablegen muss?

Das kann Dir die „zuständige Stelle“, normalerweise die IHK oder Handwerkskammer, sagen. Dort sitzt auch der Prüfungsausschuß.
Schau mal in den Unterlagen Deiner Erstausbildung, welche Stelle da zuständig war. Allgemein kann man sowas schlecht sagen, es kommt immer auf den Einzelfall an.

In Deinem Fall könnte auch „Verkürzung der Ausbildung“ ein Thema sein.

Gruß
Jörg Zabel

nein abrechenbar nach BBIG sind Zeiten an der Ausbildung vgl. §8 BBIG
die vorgeschriebenen prüfungen sind aber alle abzulegen!