Hallo, ich benötige dringend einen Rat. Meine

Meine Freundin ist verheiratet und hat ein Kind. Ihr Mann arbeitet, sie aber nur Teilzeit. Sie will ihn verlassen u.a. auch weil er nicht vernünftig haushalten kann. Konten, Eigentumswohnung, Auto, usw. wird auf beiden geführt. a). sie will sich von ihm trennen. wie lange dauert es bis die Scheidung durch ist? b). muß sie nach der Trennung für seine Schulden haften? c). alles, was es an Anschaffungen gab, hat er entschieden und sie durfte nie ihre Meinung sagen oder irgendwas entscheiden. Wäre nett, wenn mir irgendjemand aus dem Forum antworten könnte. Danke

Hallo!
Das kann man auf diesem Wege nicht beantworten, weil viel zu viele Aspekte eine Rolle spielen können.

Ich empfehle, eine entsprechende Beratungsstelle für Frauen oder einen Anwalt (vorher Honorar abklären!) aufzusuchen.

Wenn sie keinenEhevertrag haben bzw. keine Gütertrennung vereinbart haben, dann zahlen beide.darlehensverträge mit unterschrieben ? Dann auch Haftung ! Gemeinsames Konto? dann haften beide.
Wenn das alles zutrifft, dann hört sich das schwer nach Insolvenz an.

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Das hört sich natürlich nicht vielversprechend an.
Gibt es da wirklich keine andere Lösung für sie? Sie wurde über die Jahre nie irgendwie gefragt, er hat immer das getan, was ER für richtig gehalten hat, sie hatte und hat kein Mitspracherecht und lebt praktisch in einer Ehe, die alles andere ist als Ehe - das ist eine Zweckgemeinschaft. Sobald sie was sagt oder vorschlagen möchte, geht gar nicht, da sie sogar auch bedroht wird. Es ist auf gut deutsch nichts mehr „reparabel“. Also muß sie jetzt in den sauren Apfel beißen und hoffen, daß ihr nichts schlimmeres passiert, oder? Mit anderen Worten, ihr Mann hat es geschafft ihr Leben zu zerstören, oder?

Zitat :
Sie wurde über die Jahre nie irgendwie gefragt, er hat immer das getan, was ER für richtig gehalten hat, …

Das ist rechtlich völlig uninteressant.Das schert keinen .Sie ist volljährig und somit haftbar. Es sei denn sie wurde amtlich entmündigt und das dürfte ja nicht der fall sein.
Es ist übrigens nichts besonderes dass Frauen so ausgenutzt werden.Das kommt leider täglich vor.

Hallo

eine Scheidung kann schnell über die Bühne gehen oder ewig zäh verlaufen. Es kommt hauptsächlich darauf an, wie schnell sich beide einigen können. Wenn alle relevanten Punkte geklärt sind, kann es in wenigen Wochen passiert sein.
Wenn der noch-Ehemann deiner Freundin aber so bestimmend ist, wie du schreibst wird er wahrscheinlich versuchen möglichst viel für sich herauszuschlagen.
In diesem Zusammenhang: was du unter c) geschrieben hast ist wahrscheinlich nicht von Bedeutung, denn deine Freundin wurde vielleicht gedrängt, konnte aber wohl immer frei entscheiden.

Zur Haftung wurde ja bereits etwas gesagt, da schließe ich mich an. Falls du deine Freundin unterstützen möchtest, solltest du dich mit den Themen Versorgungsausgleich, Geschiedenenunterhalt etc auseinandersetzen.
Anregungen und erste Infos gäbe es zB hier: http://www.recht-finanzen.de/contents/familienrecht/…

Beste Grüße,

B.

Hallo, man muss unterschieden zwischen Trennung und Scheidung. Die Trennung stehht am Anfang des Trennungsjahres. In dieser Zeit müssen getrennte Lebensbereiche geschaffen werden, u.U. dadurch, dass einer von beiden aus der gemeinsamen Ehewohnung auszieht. Aber es gehört noch mehr dazu: bis auf den Unterhalt müssen alle gegenseitigen Versorgungsleistungen eingestellt werden, d.h. gegenseitig Wäsche waschen, gemeinsamer Kühlschrank oder füreinander einkaufen u.s.w.- komplett einstellen… Wenn das machbar ist, kann das Trennungsjahr offiziell anerkannt werden.
Das eigentliche Scheidungsverfahren ist erst durchführbar, wenn das Trennungsjahr vorbei ist. Man sollte es nur frühzeitig beantragen, sonst muss man noch länger warten. Sollte der Mann sich danach absolut weigern, kann das Trennungsjahr sich sogar auf drei Jahre ausweiten. Grundsätzlich liegt hierzu bei Gericht das Haupt-Augenmerk auf dem Wohl des Kindes… Es ist ratsam, mit dem noch-Ehegatten zu verhandeln, wenn irgendwie möglich. Dann könnte man sich auf eine einvernehmliche Scheidung einigen, was allen Beteiligten viel zusätzlichen Ärger erspart, was ich aus eigener guter Erfahrung bestätigen kann. Weitere Infos hierzu findest Du z.B. bei http://www.online-scheidung-anwalt.de/ Bei Fragen zur Schuldenverteilung betrifft, könnte ebenfalls eine Anwältin oder ein Anwalt helfen. Hier bietet die „einvernehmliche“ Scheidung den Vorteil, dass man sich außergerichtlich einigen kann. Das setzt voraus, dass der erwähnte Mann künftig davon absieht, alle Entscheidungen alleine zu treffen. Die Absolvierung des Trennungsjahres ist aber auch für ihn unumgänglich. Ich fasse kurz zusammen: Das Trennungsjahr ist im zeitlichen Ablauf einer Scheidung der bestimmende Faktor.

Ich weiss bestimmt das ich geantwortet habe, aber hier steht offene Frage, das verstehe ich nicht. Liebe Grüsse von Susanne