… Kindern und bin neu mit einem alten schulkollegen zusammengezogen. Wir leben in einem Haus,jedoch hatt er einen separaten kellereingang und sein Zimmer im Untergeschoss. Da ich vom sozialamt unterstützt werde verlangen sie jetzbsämtliche Belege von seinem Einkommen usw!!! Obschon ich dem sozialamt mitgeteilt habe das wir kein paar sind oder gemeinsam einen Haushalt führen haben sie mir mein Geld gesperrt bis seine Unterlagen eingereicht worden sind! Können sie das verlangen? Oder mir weniger Geld geben? Wegen ihm?
Hallo, ich versteh das nicht, wenn jeder einen Mietvertrag hat ist das doch gar kein Problem, oder etwa nicht? Bei nur einem Mietvertrag ist einer von Beiden Untermieter und zahlt dem Anderen Miete. Oder nicht? Alles Andere wirkt beim Sozialamt leicht konstruiert und dann versuchen die selbstverständlich Geld zu sparen.
Beim Amtsgericht gibt es einen Rechtspfleger der stellt einen Beratungsschein für einen Anwalt aus, alle Unterlagen mitnehmen. Herzliche Grüße N Richter
Hallo Luna 1904
Sofort einen Eilbedürftigen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, in dem Eilverfahren: Du / gegen das Sozialamt, einreichen und somit das Sozi erst einmal zur Zahlung zwingen. (Keine Angst, die Klage kostet Dich nichts)
So wie Du das darstellst, ist das eine ziemlich klare Sache. Separater Eingang, usw., da hat das Sozi normalerweise keine Chance, Dir die Zahlung zu verweigern. Man versucht es halt immer wieder, so nach dem Motto, vielleicht scheut sie ja den Rechtsweg. Darum gleich so machen, wie ich es oben beschrieben habe.
Wichtig in der Betreffzeile ist die Formel: „Eilbedürftiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.“ Danach legst Du Deine Situation dar und beendest den Klageantrag mit der Schlussformel: „Die Richtigkeit der in diesem Antrag tatsächlich gemachten Angaben versichere ich an Eides statt. Die Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung ist mir bewusst, ebenso die Strafbarkeit im Falle falscher Angaben. Ich bitte ausdrücklich um richterliche Belehrung und stehe dem Gericht gern auch jederzeit persönlich zur Verfügung, wenn dem beantragten Erlass irgendetwas entgegenstehen sollte.“
Dann muss das Sozialamt erst mal bezahlen und das Gericht prüft erst hinterher, ob die Zahlung auch berechtigt war. Wichtig sind die Anfangs-, wie Schlussformel, damit Dein Antrag vor Gericht auch wirklich „eilbedürftig“, in der Regel nach wenigen Tage, behandelt wird.
Ich hoffe, ich konnte Dir damit helfen und sende Dir viele Grüße aus dem Schwarzwald.
Micha
Hallo micha vielen dank für deine super antwort! Habe bis jetz noch kein geld erhalten und am 16 durchsuchen sie zuerst mal das haus. Danach wird mein budget neu berechnet und irgendwann dan bekomme ich mal was… Die miete istvimmer noch nit bezahlt… Unglaublich… Viele grüsse und danke
Hallo Luna
Noch ein kleiner Zusatz, weil ich gerade sah, dass ich gar nicht beschrieb, wo Du die „eilbedürftige Klage“ einreichen sollst. Die Klage an Dein, für Deinen Kreis zuständiges Sozialgericht einreichen. Nicht beim Sozialamt, das würde nichts bringen.
Wenn Du die Klage beim Sozialgericht eingereicht hast, dauert es in der Regel nur wenige Tage, bis Du Bescheid vom Gericht erhälst. Sofern Du die Formel benutzt, die ich Dir geschrieben habe. In jedem Fall gibts dann erst mal Geld und erst hinterher wird dann geprüft, ob es berechtigt war oder nicht.
Sorry, dass ich das Sozialgericht nicht gleich erwähnte, aber ich gehe manchmal einfach davon aus, dass die Leute das auch so wissen, wohin sie die Klage schicken müssen. Und nochmal, keine Angst. Die Klage kostet Dich nichts, hilft Dir aber erst mal mit der Auszahlung des Sozialgeldes.
Viele Grüße aus dem Schwarzwald
Micha