Hallo, ich bin seit 1993 in der PKV und habe

… mich 2005 aufgrund von Arbeitslosigkeit von GKV befreien lassen. Nun 2011beginnt ein Angestelltenverhältnis mit einem Verdienst unterhalb der Bemessungsgrenze. Kann ich weiterhin in der PKV versichert bleiben?

Danke für Informationen

LG Petra Pan

Nope, leider nicht, es sei denn, du wirst in den kommenden Monaten über der JEAG liegen und dein AG meldet dies der zuständigen GKV. Sollte das Erreichen der JEAG aber noch einige Zeit dauern, empfehle ich dir den Abschluss einer ANwartschaft. Diese sichert dir dein EIntrittsalter und deinen Gesundheitszustand. Du kommst also zu besseren Konditionen wieder in eine PKV.

Gruß,
Dennis

Danke für die prompte Antwort!
Wegen der Anwartschaft hatte ich vorsorglich schon nachgefragt,da scheint es bestimmte Voraussetzungen zu geben,bei denen diese bewilligt wird. Kannst du mir sagen welche das sind und wo man diese nachlesen kann? Von der GKV kommt auf Anfrage die Info, dass ich nicht mehr zurück kann.
Das soll dann mal schön der neue Arbeitgeber klären :wink:

Gruß zurück

wie alt bist du denn? wenn du über 55 jahre alt bist, gibts kein zurück mehr. ist für den schutz aber auch gut, da der der pkv besser sein wird, als der der gkv.

Bis 55 sinds noch ein paar Tage :wink:
Das wäre doch auch zu einfach als sachverhalt!

Ich hatte bereits einmal eine Beschäftigung, für die ich aus der GKV befreit war und für die vom AG 50% zur PKV gezahlt worden sind, das alles OHNE die beitragsbemässungsgrenze erreicht zu haben, damals kam die Auskunft, dass dies eine ENDGÜLTIGE Befreiung ist.

Schon alles sonderbar, egal wen man dazu fragt man bekommt unterschiedliche Aussagen.

http://www.cecu.de/private-krankenversicherung-arbei…

Ich habe bei der recherche diese Seite gefunden, die ist zumindest mal topaktuell, aber eindeutig weiter bringt sie mich auch nicht…
Habe jetzt eine Anfrage bei meiner ehemaligen GKV zu laufen mit der Bitte mir die Befreiung noch einmal auszustellen… mal schauen was da kommt.

Danke vorab für deine Mühe

wie alt bist du denn? wenn du über 55 jahre alt bist, gibts
kein zurück mehr. ist für den schutz aber auch gut, da der der
pkv besser sein wird, als der der gkv.