Da ich in der Gastronomie gearbeitet habe, war es üblich täglich bar ausbezahlt zu werden. Für Juli 2011 habe ich eine Lohnabrechnung bekommen habe aber nur bis 08.07. gearbeitet und somit diesen Betrag der dort aufgeführt wird nie erhalten. Kann ich die einfordern?
Hallo,
ich betreue viele Mandanten in der Gastronomie, KEINER zahlt seine Mitarbeiter täglich bar aus, üblich ist das schon mal nicht.
Selbstverständlich kann noch nicht gezahlter Lohn eingeklagt werden, erst mal den ehemaligen Arbeitgeber an seine Schuld erinnern (zu zahlen bis … an folgende Bankverbindung…) und wenn dann nichts kommt, zum Anwalt oder Arbeitsgericht.
Der Arbeitgeber ist in der Beweispflicht…
Hallo,
da die Leistung offensichtlich nicht erbracht wurde, kann diese auch nicht eingefordert werden. Die Abrechnung muss aber durch Ihren Arbeitgeber korrigiert werden, denn diese stimmt ja nicht mit den Tatsachen überein.
Viele Grüße aus dem Südharz
Frank Seiler
Hallo
einfordern kannste nur das was du verdient hast. Also die 8 Tage im July, falls du sie noch nicht ausbezahlt bekommen hast.
MFG
Du hast den Lohn täglich ausbezahlt bekommen und willst diesen nun einfordern? Was soll das denn werden?