… nervlicher beschwerden krank geschrieben und erhalte Karnkengelt von meiner Krankenkasse. Hatte 1998 einen Schulwegunfall und wurde wegen dem im März operiert und muss auch wieder im November operiert werden. Mein Krankengeldanspruch endet am 9.11 und ich bin schon vorher gekündigt worden. kann jetzt auch nicht arbeiten, wegen der operationen. wer weis von wem ich dann ab 10.11 meine Lohnersatzleistung beziehe und in welcher höhe.
normalerweise ja von der BG weil ich doch wegen Unfallfolgen eune Neue arbeitsunfähigkeit beginne und die alte beende
Hallo,
Ihre Ausführung ist leider Lückenhaft, so das man keine genaue Antwort geben kann.
Krankengeld bekommt man 18 Monate, feiern Sie die schon Krank? Oder wurde es zusammen gezählt?
Von welchen Lohnersatzleistung sprechen Sie?
War der Unfall genau vor der jetzigen Erkrankung?
Warum soll die BG zahlen, bekommen Sie eine Unfallrente?
Ist die neue Arbeitsunfähigkeit vor der anderen gewesen?
Wie Sie sehen fehlen so viele Antworten, das man gar nicht auf Ihre Frage Antworten kann.
LG
glaub nicht alles
Ich hatte einen Schulweg Unfall 1998 mit einem Böller der mir das Gesicht zerrissen hatte. Seit letztem Jahr Mai bin ich durchgehen krankgeschrieben wegen psychischer Beschwerden die die BG noch nicht als unfallfolge anerkannt hat. Wurde aber in der Zwischenzeit operiert. Also im März. Diese Diagnosen von den kosmetischen Operationen tauchen jetzt nirgends auf. Jetzt endet mein Anspruch auf Krankengeld im November. Und ich möchte das das nahtlos übergeht in BG Sache. Da ich drei Wochen später noch einmal operiert werde. Ohne das ich mich arbeitslos melde. Und einstellen tut mich ja auch keiner für drei Wochen. Ist das möglich das ich dann wenn ich die neue AU beginne das ich das verletztengeld in der Höhe vom Krankengeld bekomme?
Hallo,
nein so einfach ist es leider nicht. Haben Sie kein Anwalt dazugenommen bei einer so komplexen Sache???
Eine Unfall Rente wird nicht mal einfach so gezahlt, und was ich so höre müßten Sie die bereits haben nach dieser langen Zeit.
Ich kenne mich mit Arbeitslosengeld aus, und das bekommen Sie auf keinen Fall wenn Sie Krank, und nicht vermittelbar sind.
Zum Verletztengeld kann ich leider keine Auskunft geben.
Eine Unfallrente muß beantragt werde, das haben Sie hoffentlich gemacht. Dann kommen Gutachter die sich das anschauen, und diese Entscheidung ist so lange gültig bis Sie eine Klage einlegen, oder damit zufrieden sind.
Ob Sie das gemacht haben weiß ich natürlich nicht.
Also sorry, da kann ich leider nicht weiter helfen, aber viel Glück.
LG
glaub nicht alles