… und jetzt hab ich schon ein starken Schimmelbefall den angrenzenden Wänder vom Bad Küche, Flur, Wohnzimmer und seit ca 2 Monaten habe ich starke Hustenanfälle die nicht weggehen war bereits 1 Woche krank mit Fieber. Nach 2 monaten durfte kein Schimmel durch mein Verschulden entstehen, desweiteren Lüfte ich jeden Tag 1-2 Stunden. was soll ich tun ? soll ich eine Schimmelprobe machen lassen ohne es dem Vermieter zu sagen oder sollte ich alles über einen Anwalt laufen lassen ??? der Nachteil ist das ich in keinem Mieterschutzbund bin und in meiner Rechtschutz kein Mietrecht drin ist. bitte helft mir !!! Danke mfg Tom
Hallo Tom,
wie immer, ist es auch in diesem Fall schwierig, eine Ferndiagnose zu stellen. Natürlich kann Schimmel auch innerhalb von zwei Monaten entstehen. Es ist natürlich auch nicht unwahrscheinlich, dass der Schimmel schon vorher im Putz existierte, nicht richtig beseitigt würde und jetzt wieder ‚aufblüht‘.
Wie auch immer. Für den Schimmel ist eine ausreichende Luftfeuchte bzw. Wandfeuchte erforderlich. Welche Ursache diese nun hat, müßte ermittelt werden, was man ohne Kenntnis der Räumlichkeiten und der Bausubstanz natürlich beurteilen kann.
Ich empfehle, zunächst ein Thermohygrometer zu kaufen, in den betreffenden Bereichen die Raumlufttemperatur und die Luftfeuchte zu kontrollieren. Wenn beides im grünen Bereich ist, was man ja nach kurzer Zeit beurteilen kann, solltest Du den Schimmelbefall dem Vermieter melden.
Er müßte sich dann dazu äußern und aufzeigen, dass die Bausubstanz nicht die Ursache für das Schimmelwachstum ist.
Weitere Infos findest Du auch unter: www.ingenieurbuero-dresen.de
Ich hoffe, Dir damit ein wenig geholfen zu haben.
Gruß
Hans-Peter
Hallo,
Sie müssen den Schimmelbefall Ihrem Vermieter melden, damit er sich um den Schaden kümmert und herausfindet oder finden lässt, woher der Befall kommt. Ist es nur an den Außen- oder auch an Innenwänden? Wie heizen Sie und wie hoch ist die relative Luftfeuchtigkeit in den Zimmern?
Schimmelfreie Grüße
Jochen Merx
Schimmel kann auch nach so kurzer Zeit entstehen.
Ich würde es dem Vermieter melden, dieser sollte sich darum kümmern.
Mit Anwalt… würde ich erst mal nicht drohen. Gütlich ist am Besten.
Eine Rechtsberatung kann ich leider nicht geben. Deshalb müssen sie schon entscheiden wie sie es dem Vermieter mitteilen.
Mit fruenldichen Grüßen
K. Taeubig
Also mit einer Schimmelpilzprobe allein ist es da nicht getan. Es wäre die Ursache(n) für den entstandenen Schimmelbefall zu klären. Des Weiteren ist in auch die Frage des Verschuldes für den Befall zu klären. Ein Anwalt wird Dich hier auch nicht wirklich weiterbringen. Empfehlenswert ist hier eher die Schadensuntersuchung durch einen Sachverständigen (Bauphysiker).
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Müller
Sachverst. für Bau- und Gebäudeschadstoffe
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Müller & Partner
Sachverständigen und Ingenieurbüro
- Büro für Bau- und Gebäudeschadstoffe -
WebInfo: www.schadstofffrei.de
Referenzen: www.schadstofffrei.de/Referenzen-Schadstoffgutachten…