… donnerstag kaufvertrag für die wohnung unterschrieben beim notar,und am letzten freitag erfahren das die kneipe die zu dem haus gehört in händen von einer rockerbande ist,und am letztem donnerstag razzia deswegen da war,und die leute die da wohnen ständig angst haben,das alles wüste ich nicht…was kann ich machen,will die wohnung nicht mehr!!!..ist kaufvetrag kundbar?
Hallo zoki777,
Ich würde auf jeden Fall erstmal durch evtl. Nachfrage beim Notar rausbekommen ob es sich hierbei um einen „verschwiegenen Mangel“ an der Wohnung handelt. M.E. Mindert dieser Zustand den Wert der Immobilie. Das ist ja wie eine Wohnung in schlechter Lage. Evtl. Kann ja der Vertrag rückabgewickelt werden.
MfG Halefrau
Ich kann leider keine rechtlich vertretbare Hilfe geben, aber zunächst den Notar, der den Kaufvertrag beglaubigt hat, anrufen und wegen Rücktritt befragen, sonst sofort Rechtsanwalt kontaktieren. Juliuszwo
Hallo,
das solltest Du den Notar fragen.
danke dir
Ich kann leider keine rechtlich vertretbare Hilfe geben, aber
zunächst den Notar, der den Kaufvertrag beglaubigt hat,
anrufen und wegen Rücktritt befragen, sonst sofort
Rechtsanwalt kontaktieren. Juliuszwo
danke dir,werde ich machen
Hallo,
das solltest Du den Notar fragen.
Hallo, all diese Sachen wie votheriger Eigentümer usw. sind eigentlich der Verwaltung bekannt und der vorherige eigentümer hat dir nicht die Wahrheit gesagt. Also gehe zum Notar und führe ein Gespräch, der kann dir sicherlich helfen. Viel Glück. Ich denke,du kommst raus aus dem Kaufvertrag. Gruß Uli
Der Vertag ist nicht kündbar! Sie haben die Wohnung in dem Zustand gekauft, wie Ihnen dieser vor der Ungterzeichnung des Kaufvertages bekannt war. Vielleicht wechselt der Pächter mal, dann ist Ruhe und Ihre Wohnung erfährt eine enorme Wertsteigerung!?!
Hallo,
ich kann Dir nicht mit Sicherheit sagen,ob Dich nicht der Wohnungsverkäufer über die derzeitige Situation hätte informieren müssen. Wahrscheinlich war er froh dass er einen Dummen gefunden hat. An Deiner Stelle würde ich mir einen Rechtsanwalt für Wohneigentum nehmen.
Gruß
Surfina48
Dumm gelaufen. Solange man dem Verkäufer keine arglistige Täuschung unterstellen kann, ist da nichts zu machen.