Ich bewohne seit 1994 eine Wohnung zur Miete.
Ich möchte kündigen.
Zu Wann könnte ich das?
Also, bis wann müßte ich Miete zahlen, wenn ich keinen Nachmieter finde???
vieln dank für Eure Infos im Voraus!
Hartmut
Ich bewohne seit 1994 eine Wohnung zur Miete.
Ich möchte kündigen.
Zu Wann könnte ich das?
Also, bis wann müßte ich Miete zahlen, wenn ich keinen Nachmieter finde???
vieln dank für Eure Infos im Voraus!
Hartmut
Hi Hartmut,
wenn ich jetzt mal davon ausgehe das es sich um einen
ganz normalen Mietvertrag handelt der ohne Befristung
geschlossen ist, hast Du eine Kündigungdfrist von 3
Monaten, kündbar zum 1. bzw. zum 15. des Monats wobei
Du die Kündigung auf jeden Fall perönlich übergeben
solltest und Dir das quittieren lässt oder einfach per
Einschreiben und das fristgerecht … also nicht 3
Stunden vor dem jeweiligen Datum sondern dann doch
schon etwas eher … da Du die Wege der Post
einkalkulieren solltest.
Das mit dem Nachmieter ist so eine Sache. Denn egal wie
toll und wie liquide ein gestellter Nachmieter für die
Wohnung ist, kann rechtlich gesehen der Vermieter die
Nachmieter nach seinem Ermessen ablehnen bzw. annehmen.
Das bedeutet das Du im schlechtesten Fall Deine
kompletten 3 Monate nach Kündigung bezahlen musst wenn
der Vermieter sich weigert jemanden als Nachmieter zu
akzeptieren. Und die Geschichten das der Vermieter
spätestens den 3. gestellten Nachmieter nehmen muss
entsprechen auch nicht der Wahrheit. Ausser es ist im
Mietvertrag explizit geregelt das Du beim Stellen eines
adäquaten Nachmieters aus Deiner Kündigungsfrist
rauskannst, was ich mir eigentlich nicht vorstellen
kann, da das nicht üblich ist in den
Standartmietverträgen.
Ich würde Dir einfach vorschlagen Deinen Vermieter
anzurufen um Ihm dieses Angebot mit dem Nachmieter zu
unterbreiten. Meistens ist das kein Problem, da es ihm
ja nicht darum geht Dir eins auszuwischen sondern er
nur gesichert habe möchte das keine Mietausfälle auf
Ihn zukommen. Also ist das in Beidem Interesse einen
Nachmieter zu finden.
Alles nachzulesen im Bügerlichen Gesetzbuch aktuelle
Fassung
§568, §573d, §575, §575a
LG
Atanas
hallo und vielen Dank -
das hat mir weitergeholfen
gruß
hartmut
Hallo Hartmut,
leider bin ich kein Profi für Wohnungsrecht. Somit kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.
Gruß Gary
Hallo,
die gesetzliche Kündigungsfrist ist 3 Monate, wenn du ende diesen monats kündigst, musst du bis Ende Juli zahlen, also 3 Monate. Du kündigst somit zum 30.07.2010.
beste grüße Anna
Hallo Hartmut,
Du hast Dich sicher mit der Auswahl des Experten vertan, denn davon habe ich keine Ahnung - sorry
LG
Erik
Wenn nichts anderes im Mietvetrag steht, 3 Monate.Und solange mußt du auch zahlen.
mfg
Hallo Hardy,
bekannt wäre, dass die kündi frist zwar normalerweise festgelegt ist auf drei monate, aber man muss wohl aufpassen, dass im vertrag keine Sonderregelungen vereinbart sind. Schau mal hier auf der seite nach,
http://www.123recht.net/15-Jahre-alter-Mietvertrag-u…
Thomas
Sorry, da kann ich überhaupt nicht helfen
Sorry, da kann ich überhaupt nicht helfen.
Hallo,
leider hast Du Dich wahrscheinlich bei mir vertan. Ich bin kein Fachmann für Wohnungsrecht.
Gruß Gary
Du musst noch drei Monate auf das Kündigungsdatum drauf rechnen, in denen du die Miete zahlen musst, falls du keinen Nachmieter auftreiben kannst. Allerdings gilt das, so glaube ich, immer zum 1. des Folgemonats. Du kannst also nicht am 17.5. kündigen, sondern erst zum 31.5. oder 1.6. Genauer kann ich das aber auch nicht sagen.
Steffi
So ist zumindest mein Wissensstand.