… seit 10 Jahren für ein Kind Unterhalt und habe einen Unterhaltstitel für dieses Kind. Nun hab ich mit meiner Partnerin ein Kind bekommen für das ch ja irgendwie auch aufkommen muss. Wie kann ich denn den Titel abändern lassen? Der Betrag den ich dort zahlen muss, liegt eh über den selbstbehalt den ich habe. Viel dank schonmal für eure Antworten…
Hallo,
Du musst den Unterhalt für Dein erstes Kind weiter zahlen, ganz egal, wieviele weitere Kinder Du noch bekommst! Aber Du musst nicht mehr zahlen als gesetzlich vorgeschrieben. Du schreibst, Du „hättest einen Unterhaltstitel“. Wenn ich Dich richtig verstehe, müsste es heißen „die Mutter des ersten Kindes hat einen Titel“. Denn ein Titel ist ein Recht, dass jemandem zugesprochen wurde, in diesem Fall das Recht der Kindesmutter, von Dir Unterhalt zu verlangen.
Wegen der Höhe des Unterhalts solltest Du Dich mal ans Jugendamt wenden. Der Unterhalt wird immer angepasst, sobald sich Deine finanzielle Situation ändert. Wie das funktioniert (antrag bei Gericht o. ä.) weiß ich leider nicht, erfährst Du aber sicher auch beim Jugendamt.
Unter dem Stichwort „Düsseldorfer Tabelle“ findest Du in Wikipedia vielleicht auch noch den ein oder anderen Hinweis.
Viele Grüße
svasta
auch wenn der Betrag über den Selbsterhalt liegt, ist es nicht zu ändern.
Sie müssten eine Klage vor Gericht machen, anders geht das nicht.
Natürlich müssen Sie auch für das zweite Kind zahlen, aber das Jugendamt wird Ihnen da schon sagen wie hoch der Betrag sein wird.
Alles was unter dem Mindessatz an Unterhalt liegt wird als Schulden bei Ihnen angerechnet und kann jederzeit ohne weitere Mahnung gepfändet werden.
Gruss
hallo,
würde einen Anwalt einschalten, da kenn ich mich nicht so gut aus…
lisa
dein erstes kind hat laut jugendamt usw vorrang,das is nun mal so.das jugendamt kann dir auf jeden fall helfen.
Hallo,
hier müssten die Einkommensverhältnisse neu abgeklärt werden. Bitte mal beim Jugendamt nachfragen und ggf. neu berechnen lassen.
Alles Gute
Hallo,
zu einem Anwalt gehen, der reicht dann bei Gericht eine Abänderungsklage ein.
Gruß
Hallo,
hier muss der u-halt neu berechnet werden und nur auch wunsch der Kindsmutter neu betitelt werden.
Sicher wird sich da der zu zahlende betrag ändern sofern noch eine weitere verpflichtung dazu kommt.
LG