für überweisungen miete strom usw-.nun sind 3 offen geblieben nach frage bei der bank warum sie nicht rausgehn sagte man mir da zuviel geld aufs konto gegangen ist wär es eingefroren kann ich am 1 wieder darüber verfügen oder muss ich zum gericht danke für antworten
1200€ sind zuviel?
Ich habe gehört, dass es wegen Geldwäschegesetz erst ab 10.000€ zu Problemen kommen kann.
Ach ja, es gibt da doch angeblich Personen die verdienen 2.000€ Netto, wird da auch jeden Monat das Konto eingefroren?
Und was machen die Großverdiener?
Noch besser, was macht ein Manager der nen Bonus über zig tausend Euro erhält?
Schriftlich beschweren.
Sofort die Bank wechseln sag ich da nur.
Es gibt Berufsgruppen die zahlen täglich solche Beträge ein.
Hallo,
Du weiß nihct, was ein P-Konto ist, oder?
Gruß,
Andreas
Hallo,
nein, auch am nächsten Ersten ist das Geld nicht wieder da. Wenn Dein Freibetrag richtig eingestellt war, war es korrekt, dass die Bank den übersteigenden Teil weggebucht hat. Beim P-Konto ist es egal, ob das Geld per Überweisung oder per Bareinzahlung kommt.
Geh zum Gericht, nimm alle Unterlagen mit und beantrage einen Beschluss. Ich kann Dir aber keine grossen Hoffnungen machen. Alternative: Mit dem Gläubiger sprechen und eine Ruhenderklärung vereinbaren.
Gruss Hans-Jürgen
Privat Konto?
Das nahm ich an.
OK, dann beim nächsten mal 900€ einzahlen, überweisen, ein paar Tage warten, Rest einzahlen, Rest überweisen.
das war ein Fehler
für überweisungen miete strom usw-.nun sind 3 offen geblieben
nach frage bei der bank warum sie nicht rausgehn sagte man mir
da zuviel geld aufs konto gegangen ist wär es eingefroren kann
ich am 1 wieder darüber verfügen oder muss ich zum gericht
danke für antworten
Du kannst jederzeit verfügen! Aber nur über über den P-Betrag!
Da 1200 EUR über dem P-Betrag liegen, hat die Bank, welcher übrigens ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorliegen müsste, einen Betrag abgeführt. Welchen? Das wissen wir nicht, da das Anfangsguthaben nicht bekannt ist.
Da aber nur über dem P-Betrag hinausgehendes Guthaben gepfändet, und demnach von der Bank abgeführt, werden kann, müsste dies im vorliegenden Fall bedeuten, dass die 3 nicht zur Überweisung angenommen Aufträge für Miete, Strom und usw., den P-Betrag übersteigen.
Das scheint unglaublich, muss aber wohl so sein, wenn du eine hohe Miete und enorme Stromrechnung und besonders hohe usw. hast.
Sollte das monatlich immer so aussehen, reicht der P-Betrag als geschütztes Guthaben offensichtlich nicht aus. Dann wäre es sinnvoll die Zahlungen, soweit möglich, anderweitig abzuwickeln, um den P-Betrag zur Sicherung der Existenz, denn dafür ist er gedacht, nicht jeden Monat neu zu riskieren.
Ggf. je nach Schuldenhöhe wäre auch über eine Privatinsolvenz nachzudenken, da dann alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ruhen.
Natürlich muss immer noch, das pfändbare Einkommen hergegeben werden, aber der Schuldner will ja auch seine Schulden begleichen. Zumindest herrscht dann erstmal Ruhe, es kommt Ordnung in die Finanzen und der Schuldner kann ohne solche Sorgen, wie oben beschrieben, leben. Nach wohlverhaltenen 6 Jahren, gibt es dann die Absolution.
falsch
Hallo Safrael,
Dein Engagement in Ehren, aber von falschen Informationen hat der Fragesteller absolut nichts. Würde der Fragesteller Deinem Tipp folgen, wäre es im nächsten Monat dasselbe Dilemma.
Der Freibetrag auf einem P-Konto wird den Eingängen eines Kalendermonats gegenübergestellt.
Gruss
Hans-Jürgen