Hallo,ich habe 1986 arbeitslosenhilfe

… bezogen, durch einen Umzug von Bayern nach BW überschnitt sich die Leistungszahlung mit dem Bezug von Sozialhilfe. Heute 19.10.2012 ,wohne jetzt wieder seit 2 Jahren in BY bekam ich die Kopie eines Bescheides des hiesigen Landratsamtes von 1989. Inhalt ist die aufforderung zur Rückbezahlung, an diesen Bescheid kann ich mich nicht mehr erinnern, auf jeden Fall ist er laut Landratsamt immer noch gültig und ich soll innerhalb von zwei Wochen die Forderung von 1989 zurückbezahlen oder ich werde gepfändet.
Ist die Sache nicht längst verjährt? Bekam kein einziges Mal eine Mahnung oder erneute Bescheide.
Gruss aus Nby