Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit mit wechselseitigem Verzicht auf Kündigung für die Dauer von 2 Jahren. Auf Grund eines Hauskaufes würde ich gern zum 01.03.2017 den Vertrag beenden ohne zusätzliche Kosten oder kann ich wirklich erst zum 01.06.2017 raus?
Huhu,
du berechnest das ende des Vertrags so,
Abschluss + 24 Monate (2 Jahre) + 3 Monate Kündigungsfrist = 31.05.2017
Es hilft teilweise ein Gespräch mit den Vermieter, denn dieser kann das Mietobjekt ggf. nun teurer weiter vermieten.
Danke für die schnelle Antwort. Der Tipp mit Höhervermietung ist gut.
Hallo flix,
das kommt ganz auf die Formulierung an.
Kündigung zum Ablauf dieses Zeitraums:
Du kannst jederzeit eine ordentliche Kündigung aussprechen, die frühestens zum 01.03.2017 wirksam wird.
Kündigung ab Ablauf dieses Zeitraums:
Du darfst die ordentliche Kündigung erst mit Ablauf dieses Zeitraumes aussprechen und musst daher - wie von Naseweis beschrieben - die Kündigungsfrist mit berücksichtigen.
Viele Grüße
PS: Die Frist gilt übrigens ab Vertragsabschluss, nicht ab Mietbeginn.
Der Vertrag mit dem Vermieter wurde im November 2014 unterschrieben. Im Vertrag steht ab Beginn des Mietverhältnisses für die Dauer von 2 Jahren Verzicht auf Recht zur ordentlichen Kündigung.
M.E. kann der Vermieter auf Einhaltung des Mietvertrages bestehen. Wenn du aber einen Nachmieter bringst, wäre das durchaus für den Vermieter ok.
Das Gerücht mit den Nachmietern geht wohl nie aus der Welt, ob und mit wem der Vermieter einen M etvertag abschließt ist seine Sache, da kann der Nachmieter noch so gut sein. der Vermieter muss nicht vermieten.