Hallo,ich habe auch eine man bei einem einbruchsdiebstahl

wenn ein einbruchsdiebstahl stattfand wo man zum ersten ein paar teile mehr angegeben hat als wirklich weg waren bei der versicherung ,was zur folge hatte das man in einem gerichtsverfahren zu einer geldstrafe von 70 tagessätzen verurteilt wird.
gleichzeitig aber der gutachter der polizei sagt das ein einbruch stattfand trotzdem,jedoch der gutachter der versicherung dies nicht bestätigt,worauf das verfahren diesbezüglich eingestellt wird,kann da die versicherung die kosten für ihren gutachter sowie die auslagen auf den versicherer,wo doch das verfahren eingestellt wurde ,umsetzen und muss sie die gestohlenen dinge nicht ersetzen?

Hallo Sicksack,
damit kenne ich mnich leider nicht aus. Mein Spezialgebiet ist die Altersvorsorge.
Gruß

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Hallo sicksack

ich kann Dir leider nicht Helfen
Vielleicht bekommst Du noch andere Hilfe.
Viel Glück
K.B.

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Hallo

ist etwas kompliziert, dass mit der falschen Angabe kann bei der Versicherung zu einer Ablehnung führen. Da eine Falschangabe gemacht wurde.
Bei der Übernahme der Kosten würde ich mal direkt mit der Versicherung reden. Kommt besser an.
Viele Grüße
Christa Tscheuschner

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Sorry, das ich jetzt erst antworte, vieleicht auch ncht mehr nötig.
Hört sich konvus an, was sich da abspielt.

  1. Mehr angegeben, als gestohlen und erwischen lassen. OK, dumm gelaufen, Strafe setzt wohl auch schon ein.

  2. Einbruch ist Einbruch, somit Azeige bei der Polizei! Polizei stellt Einbruch fest (0der nicht) und nach, um ermitteln zu können. Gutachter stellt nur den tatsächlichen Schaden durch den Einbruch und entwendete Gegenstände fest, damit die Versicherung Ersatz leisten kann. Aktenzeichen von der Polizei und die Fragen sind geklärt, der Versicherer hat zu zahlen, wenn alle Kriterien erfüllt!