Hallo, ich habe auch mal eine Frage. Wir sind als

Hallo, ich habe auch mal eine Frage. Wir sind als Dienstleister in Deutschland tätig und sind Umsatzvorsteuer anmeldepflichtig. (Steuersatz 19%) Wir veranstalten jedoch auch Veranstaltungen in Österreich. (Hier liegt der Steuersatz bei 20%) Wenn wir in Österreich Einnahmen generieren sagen wir mal 1000,-€ (brutto) führen wir das dann in Deutschland mit 19% bei unserem Finanzamt ab oder mit 20% in Österreich. Der Umsatz wird ganz klar in Österreich generiert, jedoch das Personal die Agentur und sonstiges sind für das Event aus Deutschland tätig.
Danke im voraus - Gruß Klaus

Hallo Klaus,
tut mir leid, da weiss ich nicht Bescheid.
Am besten den Steuerberater oder direkt beim Finanzamt nachfragen, die sind i.d.R. sehr kooperativ.
Gruß
Edith

Hallo Klaus,
wenn ich Dich richtig verstehe, habt Ihr einen Kunden in Österreich, für den Ihr arbeitet. Es gibt dann folgende Möglichkeiten:

  1. Der Kunde hat eine USt-Id.-Nr. und gibt diese bekannt. Dann könnt Ihr eine umsatzsteuerfreie Rechnung schreiben, mit dem Vermerk „umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“ und seiner USt-Id.-Nr. Euer Kunde ist dann in Österreich verpflichtet die Steuer abzuführen.
  2. Alternativ berechnet Ihr ganz normal mit „unseren“ 19% und führt auch hier die Steuer ab.
    Bei Alternative 1 wird die Steuer in AT abgeführt, bei Alternative 2 in DE (mit dem entsprechend hier etwas geringeren Prozentsatz).
    Hoffe Dir geholfen zu haben.

Viele Grüße
A.

Hallo Anette,

es ist nicht ganz so einfach, es werden Einnahmen über Verkauf generiert, der jenige der vor Ort die Dienstleistung ausführt der hat natürlich eine UST ID und schreibt uns eine Rechnung, nur die Resteinnahmen müssen noch angegeben werden, damit hat der Dienstleiter vor Ort nichts zu tun, der wird nur Stundenweise bezahlt…

Hallo Klaus,
ich nehme jetzt einmal an, ihr kennt den Endkunden nicht, bzw. der bekommt auch keine Rechnung?
Euer Dienstleister verkauft für Euch und in Eurem Namen.
Tatsächlich fehlt mir jede Erfahrung für diesen Fall. Allerdings könnt Ihr nach meinem Verständnis und mit den Angaben, die ich bisher habe, im Prinzip nur hier versteuern, denn hier seid Ihr als dt. Unternehmen ja steuerpflichtig und das österreichische Finanzamt „kennt“ Euch quasi nicht und den „unbekannten“ Endkunden (der vermutlich auch keine USt-Id-Nr. hätte) wohl ebenfalls nicht.
Das wäre auch die logische Konsequenz aus dem gestern erläuterten. Dein „Kunde“ hat keine USt-Id-Nr., also Berechnung mit MwSt und Abführung an Euer FA.
Vielleicht fragst Du mit diesem Ansatz mal bei Eurem FA nach - ich bin bei Behörden auch immer mal auf hilfsbereite Beamten gestoßen …
Sorry, dass ich nicht hilfreicher sein kann.
Schönes Wochenende!
A.

Leider kann ich Ihnen nicht helfen, da ich mich im Steuerrecht überhaupt nicht auskenne.

Bitte schreiben Sie mir woher Sie die Information haben dass ich Experte in Sachen Steuerrecht bin, damit ich dies ggnf korrigieren kann.

MfG

Leider kann ich Ihnen nicht helfen, da ich mich im Steuerrecht überhaupt nicht auskenne.

Bitte schreiben Sie mir woher Sie die Information haben dass ich Experte in Sachen Steuerrecht bin, damit ich dies ggnf korrigieren kann.

MfG.

Leider kann ich Ihnen nicht helfen, da ich mich im Steuerrecht überhaupt nicht auskenne.

Bitte schreiben Sie mir woher Sie die Information haben dass ich Experte in Sachen Steuerrecht bin, damit ich dies ggnf korrigieren kann.

MfG…