Hallo,ich habe bei ebay Gipsfiguren gekauft.Diese würde ich jetzt gerne mit Oster schmuck dekorieren,fotografieren und diese Bilder als Postkarten verkaufen.
Muss ich mir dazu das Einverständnis des Verkäufers einholen oder nicht?
wäre es imho eine ‚freie Benutzung‘ nach §24 UrhG (§ 24 UrhG - dejure.org). Und damit ohne Nachfragen erlaubt.
Aber ich würde sicherheitshalber mal nachprüfen, ob der Hersteller der Gipsfiguren diese überhaupt hätte verkaufen dürfen und nicht selber gegen das UrhG verstoßen hat.