Hallo,
ich habe bei Otto ein Notebook aufgrund der Reduzierung von 699 auf 499 Euro gekauft.Nur hat dieses Notebook „NIE“ für 699 Euro zum Verkauf gestanden. Habe beide Händler darauf hin angeschrieben: Otto selber verwies mich an Acer und Acer wiederum an Otto. Beide „meinten“ Sie können nicht alle ehemaligen Verkaufsdaten speichern und könnten somit nicht beantworten ob und wo dieses Notebook jemals für 699 Euro zum Verkauf stand.Also kann man wohl einfach einen fiktiven Preis ansetzen und dann ganz groß „Reduzieren“… Das ist eine ganz Neue Art von „Lockangebot“. Ist das nicht Sittenwidrig ? Mfg D.D aus Bielefeld
hallo zurück!
ich habe bei Otto ein Notebook aufgrund der Reduzierung von
699 auf 499 Euro gekauft.Nur hat dieses Notebook „NIE“ für 699
Euro zum Verkauf gestanden.
woher weißt du das? i.a. wirbt der verkäufer immer mit der „uvp des herstellers“, und die ist eh ein mondpreis.
Habe beide Händler darauf hin
angeschrieben: Otto selber verwies mich an Acer und Acer
wiederum an Otto.
acer kann da eh nicht weiterhelfen, weil die i.a. keinen einfluß darauf haben, für welchen preis ein endhändler ein produkt verklauft.
Beide „meinten“ Sie können nicht alle
ehemaligen Verkaufsdaten speichern und könnten somit nicht
beantworten ob und wo dieses Notebook jemals für 699 Euro zum
Verkauf stand.
das wiederum ist zumindest für otto quatsch. die haben für jahre zurück jeden einzelnen preis eines jeden einzelnen artikels ihres sortiments. ob die dir gegenüber allerdings „farbe bekennen“ müssen, ist fraglich. acer zu fragen, ist sinnlos, weil du das teil ja bei otto gekauft hast. außerdem: woher soll acer wissen, für welche preis otto das angeboten hat?
Also kann man wohl einfach einen fiktiven Preis
ansetzen und dann ganz groß „Reduzieren“… Das ist eine ganz
Neue Art von „Lockangebot“.
den „fiktiven preis“ mußt du erstmal beweisen können. sowas geht z.b., indem man sich die anzeigen aufhebt oder screenshots vom internet-angebot macht. im übrigen: wenn es denn tatsächlich so wäre, daß das nb nie für 699, sondern für 499 (und niedriger?) angeboten worden wäre, dann hätte dich doch niemand davon abhalten können, eine kurze preisrecherche zu betreiben, bevor das teil bestellt wird.
und wenn der ursprüngliche preis höher als 499 war, dann freu dich, weil du immer noch was gespart hast.
Ist das nicht Sittenwidrig?
bin kein anwalt, aber ich würde „aus dem bauch heraus“ sagen: nein.
saludos, borito
Hallo,
Ist das nicht Sittenwidrig?
bin kein anwalt, aber ich würde „aus dem bauch heraus“ sagen:
nein.
Das ist die falsche Klasse, sowas fällt unter unlautereren Wettbewerb, bzw. Wettbewerbswidrige Handlung. Falls so ein Fall besteht, kann der von anderen Händlern abgemahnt werden oder von Verbraucherschutzzentralen zum Schutz der Verbraucher abgemahnt werden.
Wenn dich der ganze Fall ärgert und die Ware nicht überzeugt nutze als Verbraucher dein Widerrufsrecht oder Rückgaberecht bevor die Frist abläuft.
Stephanie