Hallo,ich habe beim finanzamt ca.5000€ seit

… 1998 auf,habe damals offenbarungsaid geleistet und meine schuld beim Fa.stunden lassen.habe alle schulden bezahlt,offenbarer ist gelöscht- seit 11J. bin seit 12J.im angestellten ferhältniß,würde gern wieder eine steuererklärung abgeben. weiß jemand ob das Fa. mich jetzt noch belangen würde? mein steuerberater sagte damals :wecke keine schlafenden hunde. sie haben mich bis heute nicht angeschrieben,ich habe sie auch nicht informiert. danke

hallo.
wenn du alle deine schulden bezahlt hast, hast du doch nichts zu befürchten. falls du deine einkommensteuerklärung nicht selbermachen kannst, musst dir halt überlegen, ob es sich rechnet. falls du nur ein paar kilometer zur arbeit fährst und sonst nichts außergewöhnliches hast, wird die est nicht viel bringen.
viele grüße
maria

Wenn die Schulden bezahlt sind wo liegt das Problem???

soweit ich weiß, gibt es keine Verjährungsfrist für die Steuern. Also: Ja, das FA könnte dich noch belangen und die Restschuld eintreiben. Sollte es jetzt durch die Steuererklärung zu einer Erstattung kommen, wird diese wohl mit den Schulden verrechnet.

Hallo,

heri würde ich mir fachl. Rat beim Steuerberater holen.
Gruß
Dieter

Sorry, da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Es tut mir sehr leid, aber ich kenne mich mit den Verjährungsfristen von damals nicht aus.

Hallo,
bei Festsetzungsfristen beträgt die Verjährungszeit 5 Jahre, d.h. für 6 Jahre zurückliegende Einnahmen muß keine Steuererklärung mehr abgegeben werden. Bei Steuer-
hinterziehung beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre.
Sie sollten einmal prüfen, ob das Finanzamt ihre Steuer-
schuld nicht erlassen hat nach § 163, 227 AO.
Eine Verjährung der Steuerschuld nach Stundung ist
rechtlich schwierig auszulegen. Eine Stundung bedeutet
meistens eine Hemmung der Verjährung, d.h. die Ver-
jährung ruht während der Hemmungszeit nach § 209 BGB.
Die Stundung ist im Prinzip eine Vereinbarung für ein
Stillhalteabkommen.
Sie sollten also wirklich prüfen, ob das Finanzamt
ihre Steuerschuld nicht doch erlassen hat, das Finanz-
amt hätte sich meines erachtens schon mehrmals gemeldet. Sonst würde ich mich im Moment der Meinung
ihres Steuerberaters anschließen.

Grüße tilgba

Kann man so nicht sagen. Wenn man die bestehende Schuld nur niedergeschlagen hat, kann es sein dass die wieder aufleben wenn man eine Steuererklärung einreicht.

hallo nancy,
bei diesem Problem am Besten mit einem Steuerberater in Verbindung setzen und die ganze Sache mit ihm besprechen.

Viele Grüße
hjs

Hallo Steuerberater einschalten oder einen Lohnsteuerhilfeverein. Dann bist du auf der sicheren Seite.
Gruß MB

habe mich falsch ausgedrükt,ich meinte alle anderen schulden…bis auf s fa.
aber danke und lieben gruss