Hallo ich habe da mal eine frage : also ich

… bin am 18.1.2011 geschieden worden. der richter hat festgelegt das ich den versorgungsausgleich in die rente oder einen riestervertrag anlegen muss. habe den riestervertrag gewählt. habe aber am 3.2.2011 hartz4 beantrag für februar usw. bekomme ich aber nicht weil ich meinen versorgungsausgleich nehmen soll wo ich doch aber gar nicht dran komme und der noch gar nicht auf meinen riestervertrag eingezahlt ist. außerdem mache ich privatinsolvenz. wenn ich das jetzt kündige geht doch mein geld in die privatinsolvenz und ich habe wieder nichts und muss einen neuen antrag stellen. da sagte die nette dame von jobcenter zu meinen bankmenschen schulden zählen nicht und das geld vom versorgungsausgleich zählt trotzdem. ich bin etwas verwirrt wer kann mir einen rat geben.was soll ich denn jetzt machen. ich komme so oder so nicht an den versorgungsausgleich.

Hi,

Richtig ist, dass Schulden bei ALG II nicht zählen, wohl aber alle Einkünfte.

Aber es zählen nur die EInkünfte, die DIr auch zur Verfügung stehen. Wenn der Versorgungsausghlcih nicht zur Verfügung steht, zählt er auch nicht.

Dieses Nicht-zur-Verfügung-stehen ggf.geeigneten Dritten bescheinigen lassen.
Dann offiziellen Antrag stellen und rechtmittelfähigen (Ablehnungs-)Bescheid anfordern.

Als letztes Mittel Rechtsanwalt für Sozialrecht aufsuchen.

Viel mehr Hilfe aus der Ferne leider schwierig.

Trotzdem alles Gute,
W. PüÜhringer

Hallo Melle,

die inkompetenten Sachbearbeiter in den ARGEN können Sie in die Tonne kloppen.
In Ihrem Falle würde ich beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen und sofort einen für Harz 4 spezialisierten Anwalt aufsuchen. Kostet Ihnen dann nur € 10,-.
Ihre Sache ist sehr umfangreich und kann nur von einem RA behandelt werden.

Grüße und viel Glück

opa2009

Hallo melle1969,

leider darf ich keine Rechtsberatung machen. Falls Sie hier keine hilfreichen Ratschläge bekommen, versuchen Sie es bitte in diesen Foren:

http://www.elo-forum.org/

http://www.erwerbslosenforum.de/

http://www.anti-hartz.de/

http://www.sozialhilfe24.de/forum/

http://www.123recht.net/forumtag.asp?q=Arge&ccheck=1

http://www.alg-ratgeber.de/index.php?sid=a1c7dcd37c8…

http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/downloads.php…

http://www.hartz-info.de/

http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=689

Viel Erfolg.

das ist sehr komplex und ich muss gestehen, dass ich dafür leier nicht die passende antwort klar geben kann.

den versorgungsausgleich in riester/rente zu stecken, kann dich keiner zwingen - auch kein richter.

wenn du insolvenzantrag gestellt hast, muss dir auch da ein gewisser teil geld zur verfügung stehen, dass sind im moment reichlich 900 €, die dir keiner wegnehmen kann.

mehr kann ich dazu nicht sagen, frag am besten noch einmal jemand anders.

lasse Dir bestätigen vom Gericht dass das Geld verpflichtend (!) in einem Riestervertrag anzulegen ist und lege das im JC vor. Ein Riestervertrag ist anrechnungsfrei. Wenn das Geld auf deinem Konto rumschwirrt ist es VERMÖGEN. Davon darfst du je nach Alter pro Lebensjahr 150 Euro haben und 750 pauschal nochmal dazu. Ist es mehr musst Du in der Tat erst davon Leben!

Gruß Gwenhyfar