… Krankmeldung über Ostern!
AN meldet sich Donnerstag vor Ostern krank und kommt Dienstag nach Ostern wieder.
Wg. der gesetzl. Feiertage Karfreitag und Ostermontag fehlt nur 1 Arbeitstag, also keine AU.
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Bei uns in der Firma wird dieses Jahr voraussichtlich Ostersonntag und / oder Ostermontag Projektarbeit stattfinden. Gilt hier die gleiche Interpretation wie oben, also keine AU vorzulegen? Oder ist dies eine Ausnahme von der Regel? Sind diese Tage unter dieser Prämisse als Werktage anzusehen?
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Muss der Arbeitgeber die Projektarbeit in diesem Falle an Ostern zuvor ankündigen und vom Betriebsrat genehmigen lassen? Wenn das nicht der Fall ist,ist man dann verpflichtet, die Projektarbeit am Wochenende oder wie hier, an Ostern, abzuleisten.
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen, wenn möglich vor Ostern 2013. :-
LG
Volker
zu)
- Karfreitag und Ostermontag gesetzliche Feiertage.
Krankmeldung am Donnerstag vor Karfreitag. AN kommt Dienstag
nach Ostermontag wieder zur Arbeit. Muss der AN am Dienstag
auch noch eine AU-Bescheinigung vorlegen?
Er fehlte nur einen Arbeitstag, also keine AU