… meinem Lebensfefährten weiterhin Gebühren eingezogen hat, nachdem wir zusammengezogen sind. Nach diesem Zusammenzug habe ich mich ordnungsgemäß bei der GEZ angemeldet. Mein Partner hat jedoch leider vergessen, sich abzumelden. Nun zu meiner Frage:
Bei meinem Partner sind vorher und nach unserem Zusammenziehen Außenstände bei der GEZ angefallen. Wenn er nun die Lastschriftermächtigung widerruft und sich bei der GEZ abmeldet, könnte man dann die Begleichung der Raten einstellen?