… nichtselbständiger arbeit von fast 25000 euro und habe in dem gewerbe nochmal. 13000 euro verdient. Habe nur den weg zur arbeit abzusetzen. Habe keine umsatz bzw. Gewerbesteuer zuzahlen. Aber wie hoch ist die einkommensteuer die ich zahlen muss? Wer kann mir helfen
Hallo,
frage bitte mal einen Steuerberater, der kann dir genau sagen, was und wieviel du zahlen musst.
LG Hexenkutsche
Keine Ahnung, sorry!
Hallo,
bei den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit hat normalerweise der Arbeitgeber bereits Lohnsteuer abgeführt. Somit ist hier keine Nachzahlung zu erwarten.
Beim Gewerbe ist vermutlich keine Vorauszahlung an das Finanzamt geleistet worden. Bei einem GEWINN (also Einnahmen aus Gewerbe abzüglich Kosten aus Gewerbe - wie z.B. Wareneinsatz oder Reisekosten - sind bei einer ledigen Person ohne Kinder mit Lohnsteuerklasse 1 ca. 45% also rund 6.000 EUR Einkommensteuer abzuführen.
Eine genaue Berechnung ist ohne weitere Angaben leider nicht möglich.
Grüße,
Bea
Hallo,
für eine Berechnung fehlen einige Angaben wie Steuerklasse, km zur Arbeit etc. Insofern kann ich als wirklich ganz grobe Schätzung (!) vermuten, dass zwischen 5.000 und 8.000 fällig werden. Sorry, aber mehr kann ich dazu nicht sagen.
Beste Grüße
Hallo,
Das kan man hier errechnen:
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/?
Gruss
Free
… nichtselbständiger arbeit von fast 25000 euro und habe in
dem gewerbe nochmal. 13000 euro verdient. Habe nur den weg zur
arbeit abzusetzen. Habe keine umsatz bzw. Gewerbesteuer
zuzahlen. Aber wie hoch ist die einkommensteuer die ich zahlen
muss? Wer kann mir helfen
Hallo,
Ihre Einkünfte betragen 25000+13000 = 38000 EUR.
Habe nur den weg zur arbeit abzusetzen.
Sie können vermutlich auch noch andere Beträge, zum Beispiel Ihre Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, steuerlich geltend machen.
Wenn Sie die 38000 EUR komplett versteuern müssten, würden Sie als kinderloser Single etwa 7.000 EUR Steuern zahlen (incl. Kirchensteuer). Diese Werte können Sie im Internet auch selbst ganz einfach über Brutto-Netto-Rechner ermitteln. Einfach mal googlen…
Beachten Sie, dass Sie mglw. bisher nur Vorauszahlungen für Ihre nichtselbständige Beschäftigung geleistet haben. In diesem Fall müssen Sie mit einer Nachzahlung rechnen.
Viele Grüße
tinastar
Moin susanbi,
Deine Angaben sind leider etwas dürftig (Einzelveranlagung? Kinder? Sonderausgaben? Außergewöhnliche Belastungen? undsoweiterundsofort).
Ich habe Deine Angaben in mein Programm eingepflegt, welches folgende Zahlen ausspuckt:
EK aus nichtselbständiger Tätigkeit 25.000
Gewinn aus selbständiger Tätigkeit 13.000
Einkommensteuer 7.932
Solz 436
Durchschnittssteuersatz 21,46 %
Grenzsteuersatz 34,72 %
Die bereits vom AG abgeführte Lohnsteuer/Solz wird auf die obigen Zahlen angerechnet.
Bei der Berechnung fehlen die Sonderausgaben, d. h. Dein AG und Du haben Beiträge zur RV, KV, AV abgeführt, die steuerlich angerechnet werden.
Wie gesagt, für eine genauere Berechnung fehlen weitere Angaben.
MfG
MH
hallo,
von deiner nichtselbstständigen tätigkeit hast du bereits lohnsteuer bezahlt und somit deine einkommensteuer diesbezüglich in etwa bezahlt, falls du weit zur arbeit gefahren bist, wird du geld vom staat zurückkriegen.
zu deiner selbstständigen tätigkeit: je nach steuersatz musst du davon ganz grob 30 % von den 13 000 an steuern bezahlen. die beiden einkünfte fließen in deine steuererklärung ein.
lade dir doch mal ein elsterformular hoch und fülle es aus, unter extras kannst du dann deine steuern, die du zu zahlen hast, einsehen.
lg
maria
Die von Ihnen gestellte Frage, lässt leider zu viele Fragen offen (Wie weit ist der Weg? Verheiratet? Sozialversicherung? Kirchensteuer? Bundesland? Kinder?..), um eine richtige Antwort zu geben.
Daher eine Schätzung: Bei 38.000,- € Einkommen mit 9% Kirchensteuer, ledig ohne Kinder (also worst-case), dann ungefähr
ESt: 8.342
SolZ: 458
KiSt: 750 (Folgejahr steuermindernd Sonderausgab)
Hallo susanbi,
lässt sich so nicht beantworten. Von den Einnahmen gehen die Werbungskosten und Betriebsausgaben ab, danach werden Sonderausgaben, etc abgezogen. Diese Ausgaben und Kosten kenne ich nicht. Dann erhält man das zu versteuernde Einkommen das letzlich die Grundlage für die Steuerberechnung ist. Um diese Steuer auszurechnen gibt es im www genug Rechner die das können.
Viele Grüße
hjs
Hallo susanbi,
die Frage ist ziemlich schwierig zu beantworten, zumindest
nicht aus dem stehgreif. Hier spielen viele Faktoren eine
Rolle, die ich nicht kenne, z.B. Familienverhältnis,
Entfernung zur Arbeit und sonstige Abzüge.
Das heißt die zu zahlende Einkommensteuer ist so einfach
nicht ermittelbar. Um die Summe zu errechnen müssen alle Fakten bekannt sein.
Gruß tilgba
Guten Morgen.
Ich nehme an, dass Sie das Einkommen aus selbständiger Arbeit, sprich das Gewerbe, als Kleingewerbe angemeldet haben. Sie haben einen Umsatz von 13.000€ erwirtschaftet.Demnach liegen Sie unter der Grenze von 17500€ ( Kleinunternehmerreglung)
Info Hierzu: http://www.buchhalterprofi.de/blog/paragraf-19-ustg-…
Die 13.000€ werden dem Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit bei der Steuer angerechnet. Weitere Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr Steuerberater. Das würde sonst zu weit führen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Sascha Harms
IT-SERVICE-HARMS
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