Hallo,
ein selbständiger Kurierfahrer ist für ein Franchise-Unternehmen tätig und hat am 3.September 2009 (Poststempel) den Vertrag gekündigt. Die Kündigungsfrist beträgt laut Vertragsklausel „8 Wochen zum Monatsende“. Kann er nun am 31.Oktober aufhören, da er in der 9. Woche (KW 36) bis zum Ende des übernächsten Monats gekündigt hat. Der Unternehmer ist der Ansicht, daß seine letzte Tour am Mittwoch den 25.November 2009 sein muß.
Wobei nicht klar ist, was dieses krumme Datum zu bedeuten hat und warum nicht am Monatsende.
Wer hat nun Recht und welche Rolle spielt die Zählweise der Kalenderwochen dabei ?
Danke im voraus für die Antworten.
Hi!
ein selbständiger Kurierfahrer
…ist zwar kein Arbeitsrecht, aber egal 
ist für ein
Franchise-Unternehmen tätig und hat am 3.September 2009
(Poststempel)
Also war die Kündigung frühestens am 04.09.2009 zugestellt.
Kann
er nun am 31.Oktober aufhören,
Wenn er nachweisen kann, dass der Empfänger die Kündigung bis zum 05.09.2009 in Empfang genommen hat (zugestellt ist hier ein wenig kniffelig, da der 05.09. ein Samstag ist - wenn da Samstags keiner ist, dann wäre Montag zu spät), dann passt es zum 31.10.09.
Wer hat nun Recht
Kommt auf den Empfang an
und welche Rolle spielt die Zählweise der
Kalenderwochen dabei ?
Keine.
Wochen sind Wochen und nicht Kalenderwochen, es sei denn, es ist so vereinbart.
Zugang am 04.09. PLUS 4 Wochen = 30.10. würde fristgerecht sein.
VG
Guido