… durchgeführt von 160 Stunden verteilt auf 4 Monate ohne das ich etwas unterschrieben habe. Meine Chefs haben zwar mündlich erwähnt das sie einen neuen Vertrag aufsetzen wollen mit einer Vertragsbindung von Fünf Jahren haben es aber versäumt . Nun wollen Sie zwei Monate nach Abschluß der Weiterbildung den Vertrag noch festsetzen. Ist das Rechtens. Ich habe nämlich gehört sowas muß vorher geschehen (vor Antritt ).
DAS IST ZWAR RICHTIG ABER WENN EIN GUTES VERHÄLNISS BEI EUCH HERSCHT KANNST DU ES IN ABSPRACHE MIT DEINEN CHEFS AUCH JETZT ABZEICHNEN ABER AUF DIE RICHTIGE DATIERUNG BITTE ACHTEN DAS DIE IM RAHMEN DER MAßNAME LIEGT OKAY EIN SCHÖNES WOCHENNEDE NOCH GRUSS CHARLY
Hallo Conny,
Arbeitsverträge können grundsätzlich auch mündlich abgeschlossen werden. Macht nur meist wenig Sinn, denn „Das gesprochene Wort ist flüchtig!“. In dem Moment, wo Du nachweisen kannst, das Du die Arbeit aufgenommen hast, ohne nach Hause geschickt worden zu sein, wird auch jeder Arbeitsrichter das anerkennen.
Wenn nun Deine Chefs nicht gerade zur ganz bösen Sorte der „Heuschrecken“ gehören, ist die nachträgliche schriftliche Fixierung des Vertrages ja in Ordnung. Probleme bekomst Du nur, wenn der schr. Vertrag dann etwas anderes besagt, als ihr mündl. abgesprochen hattet (Arbeitszeiten, Vergütung, Urlaub etc.pp.) Bei mündlichen Verträgen gilt immer nur das einschlägige Recht (z.B. Arbeitszeitgesetz usw.).
Oh, da bin ich überfragt. Ich würde mit dem Arbeitsrechtler Deiner zuständigen Gewerkschaft Kontakt aufnehmen. In wieweit da Fristen eine Rolle spielen, kann der besser als jeder Anwalt beurteilen. Der Rechtsanwalt will nur einen Streitwert feststellen und irgendwie auf irgendwas klagen. Der Gewerkschaftssekretär ist da etwas vorsichtiger, schließlich will er nicht dass das Arbeitsverhältnis gestört wird.
MfGlück Auf
Heinz
Hallo Conny,
Dies ist keine Rechtsberatung!
Sollte eine Vertragsverlängerung versäumt worden sein, hast du jetzt natürlich die Möglichkeit auf eine Vertragsverlängerung zu verzichten.
Würde aber kein besonderes Vertrauen bei deinem jetzigen AG wecken. Oder willst du die Stelle wechseln?
Kläre aber bitte den genauen Sachverhalt mit einem Anwalt um evtl. Schadenersatzansprüche deines AG auszuschliessen.
cu
alex
Die Angaben reichen mir für eine Beantwortung nicht aus. Ich schlage vor: Wende Dich an Deine zuständige Geswerkschaft. Allerdings scheinen mir 5 Jahre eine etwas zu lange Bindung zu sein.
H. Posny