Hallo ich habe eine frage zum vereinsrecht!

… wir haben einen1.Vorstand und der sollte bei der letzten Sitzung neu gewählt werden die Sitzung wurde abgebrochen da schriftstücke von Kassierer und 1.Vorstand fehlten.die Frage ist nun ist der 1.Vorstand weiter 1. vorstand oder ist es der 2.Vorstand komissarisch… da die Sitzungen immer weiter herausgezogen werden und noch keine schriftstücke da sind??? vielen dank

Das ist schwierig pauschal zu beantworten, denn das BGB als regelndes Gesetz läßt jedem Verein einen großen Spielraum um diese Dinge anders als gesetzlich vorgesehen zu regeln. Das BGB ist dabei nur eine Kann-Vorschrift, die nur dann diese Dinge regelt, wenn diese in Eurer Vereinssatzung nicht geregelt sind.

Heißt also: Schau in Deine vereinssatzung, wei das bei Euch geregelt ist. Wenn Du die Satzung nicht hast, muß der Vorstand Dir Einblick gewähren - dies ist eine Mußvorschrift und eine Verweigerung kann strafrechtliche Konsequenzen für den Vorstand haben.

Hallo danke erstmal für die schnelle antwort !!! Leider steht in unserer Satzung nicht darüber!! Wie steht es in solchem fall im BGB??

Hallo,
hier steht ja eine Menge sozusagen zwischen den Zeilen.
Gegenfrage: Wer hat denn beschlossen, daß die Sitzung beendet ist, die Mitglieder durch Stimmabgabe oder wer?
Dieser Ablauf sollte in das Protokoll und allen Mitgliedern zugesandt werden.
Die Tagesordnung ist also nicht völlig beendet worden. Die Punkte, welche nicht abgehandelt wurden, müssen daher auf die nächste Tagesordnung. Jedes Mitglied hat das Recht, Punkte auf die Tagesordnung zu setzen,
wobei dies in der Satzung stehen muß. Einzelne Mitglieder können auch Satzungsänderungen auf die Tagesordnung setzen.
Viele Vereine halten sich jedoch nicht an demokratische Richtlinien und der 1. Vorsitzende herrscht nach Gutsherrenart. Die Satzung bzw. Geschäftsordnung als Teil der Satzung sollte auch beinhalten, was geschieht, wenn eine Sitzung unterbrochen wurde. Ohne die Satzung von Ihrem Verein zu kennen, schlage ich folgendes vor:
Neue Mitgliederversammlung einberufen mit der Unterschrift des 2. Vorsitzenden und die restlichen Punkte abhandeln. Die Einladungsfrist dafür kann dann ruhig kürzer sein.
War die Amtszeit des 1. Vorsitzenden ohnehin vorbei, sollte nun der 2. Vorsitzende bis zu den Neuwahlen dessen Vertretung sein.
Tauchen die Papiere dennoch nicht auf, wird trotzdem neu gewählt aber keine Entlastung für das Geschäftsjahr empfohlen speziell für den 1. Vors. auf der neuen Tagesordnung.
Darüber stimmen die Mitglieder dann ab. Der 1. Vorsitzende bleibt also für dieses Jahr in der Haftung und Verantwortung gegenüber dem Finanzamt, was einem großem Mißtrauen entspricht.
Ist der Kassierer nicht gleichzeitig auch Vorstandsmitglied, bleibt damit die ordnungsgemäße Führung der Kasse am 1. Vors. hängen. Die übrigen Vorstandsmitglieder, so es diese gibt, sollten ihr Amt niederlegen und Entlastung durch die Mitglieder beantragen, wenn zu befürchten steht, daß die Papiere niemals mehr auftauchen. Wird eine Straftat vermutet, dann kann jedes Mitglied natürlich Strafanzeige stellen. Das geht ganz einfach sogar via Internet. Ist die Begründung hierzu für den Staatsanwalt plausibel, dann wird ermittelt. (Steuerhinterziehung, Veruntreuung von Geldern)
Sollten Sie keine Anhängerschaft im Verein haben, dann empfehle ich den Austritt. Man handelt sich nur Ärger ein und erreicht nichts weiter als blanke Nerven.
Eine einzelne Person erreicht wenig oder es dauert sehr lange und braucht Stehvermögen. Viel Glück.

Hy also abgebrochen haben die Mitgliederweil einfach der kassenbericht gefehlt hat und der kassenwart nicht erschienen ist und bis heute keinerlei Papiere aufgetaucht sind… In der Satzung steht leider nichts für diesen fall,ob er nun weiter automatisch Vorstand bleibt oder es grad keinen mehr gibt…danke für die schnelle anwort

Moin, in unserer aktuellen Satzung ( Stand 2010 ) - überarbeitet durch einen Fachanwalt für Vereinsrecht heißt es:
Übergangsklausel: Der vertretungsberechtigte und der Gesamtvorstand sowie der Beirat bleiben bis zur Bestellung des nächsten vertretungsberechtigten Vorstandes, Gesamtvorstandes einschließlich Beirates im Amt.
Bestellung bedeutet :

  1. Wahl und
  2. Wahlannahme der neu gewählten vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder, Mitglieder des gesamten Vorstandes und Mitglieder des Beirates.
    M.E. bleibt der gesamte Vorstand solange im Amt, bis ein neuer Vorstand ordnungsgemäß gewählt worden ist, es sei denn, die Satzung sieht eine andere Regelung
    (Ausschluss seitens des Gesamtvorstandes, Notvorstand etc. )vor
    Ich hoffe, dass die Satzung einen entsprechenden Passus enthält.

Hallo
Da die Wahl des 1. Vorsitzenden nicht stattgefunden hat, ist er auch weiter im Amt.
Um eine Versammlung abzubrechen, muß sehr gute Gründe haben. Ich würde jedenfalls keine Versammlung abbrechen, allein schon deswegen, dass man neue Einladungen schreiben muß (fristgerecht), eine neue Tagesordnung erstellen, Kassenprüfung usw.
Die Satzung sagt aus, in welchem Abstand eine Versammlung stattfinden muß. Normalerweise einmal im Jahr. Sollte dies nicht geschehen sein, den Vorstand schriftlich auffordern, und auf rechtliche Folgen hinweisen.

… wir haben einen1.Vorstand und der sollte bei der letzten
Sitzung neu gewählt werden die Sitzung wurde abgebrochen

moin,
zum einen würde ich in eure satzung schauen was geschrieben steht. zu anderen einfach mal beim zuständigen vereinsregister, als dort vo eurer verein gerichtlich eingetragen ist. nachfragen was passieren muß.

Hallo,
ist die Amtszeit des 1. abgelaufen, dann gibt es keinen und dafür ist dann der 2. erstmal für alles weitere zuständig. Dieser muß nun eine neue Sitzung einberufen damit die Punkte der unterbrochenen Versammlung abgehandelt werden können.
Mustersatzungen gibt es im Internet. Es gibt nur wenige Dinge, die unbedingt darin stehen müssen, wenn der Verein eingetragen werden will. Ein Notar schaut sich diese Satzung daher an. Eine Rumpf-Satzung darf dann von den Mitglieder beliebig erweitert werden, daß ist dann einfach eure Sache im Verein. Der Notar sagt Ihnen evtl. auch, was unbedingt drin stehen muß in einer Satzung. Das Finanzamt möchte z.B. wissen, wer verantwortlich ist, daher ist ein Vorstand zu wählen und wenigsten 1. mal im Jahr eine Versammlung der Mitglieder ein zu berufen, auch der Zweck des Vereins ist in der Satzung zu nennen.
Es erfolgt der Eintrag beim Gericht in das Vereinsregister und dann ist dieser Verein z.B. beim Einkauf von der MWSt. befreit, wenn es um den Vereinsbedarf geht. Vereine sind aber nicht von der Umsatz-Steuer befreit, wenn sie über den Freibetrag hinaus Gewinne erzielen. Wurde evtl. keine Steuererklärung abgegeben? Auch eine Null-Meldung muß jedes Jahr gemacht werden. Steuerberater oder Anwälte als Vereinsmitglieder sind daher oft goldwert.
Die Kontovollmachten sollten geändert werden oder Konten gesperrt werden für weitere Zugriffe.
Der Kassierer erhält einen Brief mit Fristsetzung.
Juristisch verwertbar ist der Einwurf des Briefes in den Kasten des Kassierers (Vermerk auf dem Umschlag: Einwurf durch Boten und dieser muß das auch vor Gericht bezeugen wollen)Persönlich überreicht ist das Allerbeste jedoch, wenn das gelingt, mit einer Unterschrift des Kassierers als Empfangsbestätigung.
Amtszeit vorbei ist vorbei, automatische Verlängerung gibt es nicht ohne Mitgliederbeschluß.

Ja, was soll ich dazu sagen… sehr unaufschlussreich.

Sitzung? War das eine normale Vorstandssitzung oder einer Mitgliederversammlung?

Was für Schriftstücke haben denn gefehlt?

Wie lange ein Vorstand maximal im Amt bleibt, regelt u.U. die Satzung. Diese lesen!

hy also es war eine mitgliederversammlung.Es hat gefehlt der bericht des Kassierers der dann auch nicht da war und das ist bis jetzt (seit 3 monaten ) nicht aufgetaucht…und in der satzung steht gar nix was in solch einem fall ist… der Vorstand hat es bis jetzt rausgezögert und der Kassierer ist Anwalt und lässt sich nicht blicken

Wurde denn der Vorstand entlastet und der neue Vorstand ordnungsgemäß gewählt? Wenn Schriftstücke vom Kassierer fehlten, kann der Kassenbericht ja nicht vollständig gewesen sein, d.h. eine Entlastung hat nicht stattgefunden?!
Sollte das aber alles Gültigkeit haben, dann ist der Vorstand neu gewählt und ist voll im Amt - nicht kommisarisch. Er kann sich dann beim Amtsgericht eintragen lassen.
Sollte keine Entlastung des alten Vorstandes stattgefunden haben und es ist eine Verzögerungstaktik, dann können Sie beim Amtsgericht vorsprechen und das Gericht wird den alten Vorstand dazu zwingen eine MV einzuberufen! Ansonsten sollte eine Unterschriftenliste gemacht werden um eine außerordentliche MV einzuberufen…
Leider habe ich zu wenig Details um besser antworten zu können (z.B. welche TOP sind erfolgt, welche standen aus etc.)…

Also es war eine Mitgliederversammlung mit anberaumten Neuwahlen darin. Gut, damit kommen wir schon mal weiter. So, wie das gelaufen ist, ist das unsauber, aber die Mitglieder sind auch selber schuld, wenn sie das mit sich machen lassen.

Konkret: eine Unterbrechung der Mitgliederversammlung samt Vertagung muss normal besser von den Mitgliedern beschlossen werden. Wurde sie aber nicht.

In eurem Fall also war der Kassenwart nicht da. Sein Pech, so eine Versammlung geht auch ohne ihn. War kein Kassenprüfer anwesend? Wieso hat der nicht rumgepoltert?

Normal will ja der Vorstand entlastet werden, so ist es sicher dazu nicht gekommen. Jedenfalls würde ich keinen Vorstand entlasten, der so einen Bock schiesst.

An eurer Stelle würde ich mal überlegen, ob es nicht an der Zeit ist, als Mitglieder die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zu verlangen. Die meisten Satzungen haben einen Passus wie z.B. „Sofern mindestens 20% der Mitglieder schriftlich unter Angabe der Gründe die Einberufung einer MV verlangen, dann ist diese vom Vorstand innerhalb von drei Wochen einzuberufen.“ Irgendwie so etwas.

Die Vorstandmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Der 1. Vorsitzender vom Gesamtvorstand.

Dieser wird ins Vereinsregister eingetragen.
Solange kein Neuer gewählt und eingetragen ist bzw. zurückgetrente ist, bleibt die bisherige 1. Vorsitzender im Amt.

Nur eine Mitgliederversammlung kann ihm das Vertrauen entziehen und ihn nicht mehr in den Vorstand wählen.

Bei Vertrauensentzug müssen Fakten vorgelegt werden, die der Nachprüfung durch das Amtsgericht rechtssicherheit bieten. Darausfolgernd entsprechend keine Entlastung und das Rückgriffsrecht absichert.

mfg
HH

Hallo, ich bin kein Experte aber ich denke, dass der alte Vorstand erst einmal entlastet werden sollte. Dazu muss einem Kassenprüfer, der ggf. noch ernannt werden müsste, ein Kassenbericht mit allen dazu gehörenden Unterlagen vorgelegt werden. Dieser kann dann die Entlastung empfehlen. Ist die Entlastung erfolgt, kann eine Neuwahl durchgeführt werden. So lange bleibt der alte Vorstand im Amt. Ist die Wahlperiode beendet, muss eine Neuwahl zeitnah erfolgen und eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden. Bitte unbedingt Eure Satzung studieren. Diese ist in jedem Fall bindend!

Nach meinem Dafürhalten ist es so: Wenn der 1. Vorst. nicht zurückgetreten ist, dann ist er noch im Amt.
Ist er zurückgetreten denn müßte nach der Satzung der 2. Vorst. die Geschäfte übermehmen.
mfg
manfred

Hallo blackangeljana,
nach meiner Kenntniss bleibt der erste Vorstand auch Erster solange er von der Ordentlichen Mitgliederversammlung nicht abgewählt wurde.
Der 2. Vorstand kann komisarisch übernehmen wenn der erste abgewählt oder freiwillig aufhört.
Grundsätzlich gilt bei einem eingetragen Verein (eV) immer die Entscheidung der Mitglieder bei Wahlen, die natürlich mindestens 4 Wochen vorher angekündigt werden müssen.
Ansonsten sollte das auch in Eurer Satzung stehen.

Gruß, Schützenmeister

Das hängt davon ab, ob der 1. Vorstand schon entlastet wurde. Wenn nicht, dann ist er noch 1. Vorstand, ansonsten übernimmt der Stellvertreter. Ich geh mal davon aus, dass Kassierer und 1. Vorstand zwei verschiedene Personen sind, Personalunion empfiehlt sich hier auf gar keinen Fall. Die beiden würde ich schriftlich auffordern, die fehlenden Unterlagen zu einem festgesetzten Termin vorzulegen.
Viel Erfolg dabei,
freundliche Grüße,
Katharina