hallo, ich fange warscheinlich ab september meine ausbildung zur einzelhandelskauffrau an.allerdings habe ich schon eine ausbildung zur verkäuferin absolivert und möchte jetzt mein 3. ausbildungsjahr anhängen (zur einzelhandelskauffrau).und zwar in einem kleinen fotoladen.ich habe eine wohnung mit meinem freund zusammen und bin zur zeit leider harz 4 empfänger.jetzt habe ich heute durch einen bekannten erfahren,dass man dort NETTO 450 € im 3. ausbildungsjahr bekommt. das finde ich sehr wenig!!!das sollte man ja eig. im 1.lehrjahr bekommen.hab eig. damit gerechnet zwischen 700 & 800 € zu bekommen. ist das denn zulässig? dachte da gibts irgendwelche tarife?oder kann das jeder geschäftsinhaber selbst entscheiden?ich mein ich würde dann sicherlich noch kindergeld bekommen,aber das würde ja auch nicht reichen.bitte antwortet mir…weil wenn das so is,dann suche ich mir lieber doch was anderes,wobei es mir dort seeehr gefallen würde,aber wenn das geld nicht passt,dann kann ich das leider nicht annehmen.
sorry junge Frau,
zählt nur die Kohle und ein sorgenfreies , sattes Leben oder die Ausbildung um am Deutschen Bruttosozialprodukt mitzuarbeiten ? Nur fordern geht ja wirklich nicht, bringt auch nichts. Noch ist hier kein Griechenland, wenn Sie wissen, was ich meine. Viel Glück und ein schönes Pfingstfest.
Hallo,
neben dem Kindergeld kommt ggf. auch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) von der Arbeitsagentur in Frage. Falls die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wären Wohngeld vom Wohnungsamt oder aufstockendes Arbeitslosengewld II noch eine Möglichkeit.
Ob und in welcher Höhe eine Mindest-Ausbildungsvergütung zu zahlen ist, weiß ich nicht genau. Ggf. bei der Gewerkschaft oder IHK/Handwerkskammer klären (der Stelle, die die Ausbildung kontrolliert).
Für den Bereich Krankenpflege ist hier ein Urteil aus 2008:
http://www.htw-saarland.de/Members/robert.rossbruch/…
Hier noch ein Urteil aus Sachsen:
http://www.justiz.sachsen.de/lag/download/7Sa254-10.pdf
Unabhängig von der Höhe der Ausbildungsvergütung halte ich das 3. Ausbildungsjahr für sehr wichtig. Es ist auf jeden Fall ein verbesserter Schutz gegen Arbeitslosigkeit.
Vielleicht hilfreich:
http://www.arbeitsrecht.de/forum/arbeitsrecht/
Gruß
RHW
Hallo,
ja das ist schon wenig, aber es ist ja nur für ein Jahr. Sie könnten Bafög beantragen oder einen Nebenjob auf 400 Euro-Basis am Wochenende machen, wenn es ihr Ausbilder erlaubt. Aber haben Sie denn überhaupt schon einen Ausbildungsvertrag? Darin müsste es geregelt sein, was der Auszubildende bekommt. Wurde das im Bewerbungsgespräch nicht besprochen? Zudem könnte doch auch ihr Freund in diesem Jahr etwas mehr am gemeinsamen Haushalt finanziell beitragen, es ist ja eine Partnerschaft, da sollte man sich gerade in solchen Zeit unterstützen. Vielleicht könnte ja auch ihr Freund in dieser Zeit einen 400 Euro Job zusätzlich übernehmen? Das schaffen Sie beide schon!
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Keine Ahnung
Die Ausbildungsvergütung beträgt Brutto im Osten ca. 614 Euro und im Westen 714 Euro Tarif. Wenn der Arbeitgeber nicht im Arbeitgeberverband Mitglied ist muss er sich nicht daran halten. Abzüglich steuern und Sozialversicherung kann der Betrag von 450 Euro hin Kommen. Wenn dieses nicht zum leben ausreicht muss man sich an die Agentur für Arbeit melden für Förderungsmöglichkeiten.
kann ich leider nicht weiterhelfen !
Hallo,
ich habe zwar keine Ahnung wie die Tarife im Einzelhandel aussehen, aber wenn das ein sehr kleiner Laden ist, ist der nicht tarifgebunden.
Hast Du denn nicht mit Deinem Chef über die Vergütung gesprochen? Ich denke der ist der Einzige, der Dir sagen kann, wieviel Du verdienst.
Schöne Grüße
Hallo, ja, das ist zulässig.
falls das Geld nicht reichen wird, kannst Du eine Aufstockung auf Hartz IV beantragen.
Viele Grüße,
Heike