Hallo, ich habe eine mini Terrasse....es ist

… mehr ein ebenerdiger Balkon ohne Brüstung. Links von dieser Terrasse ist noch ein Fenster, welches auf das selbe Stück Rasen blickt, aber dieser Rasen um meine Terrasse und Fenster, gehören zum Innenhof und nicht zu meiner Wohnung. Da ich mir diese Woche eine Flache Satantenne mobil auf meiner Terrasse anbringe und diese Antenne zu besagtem Fenster hin ragt ist meine Frage. Wem gehört eigentlich dieser Luftraum vor meinem Fenster? Ich frage einfach weil die Dummheit meines Vermieters wirklich alles sprengt und ich darauf wetten könnte, dass er auf diesen Luftraum Anspruch erhebt. Bei der Sat-Antenne handelt es sich übrigens um eine neues Modell (H30D4), welches kein LNB hat, was nach vorne herausragt. Der „verletzte Luftraum“ wird also nur ein bisschen berührt.

Hallo delaconte,

Wem gehört eigentlich dieser Luftraum
vor meinem Fenster? Ich frage einfach weil die Dummheit meines
Vermieters wirklich alles sprengt und ich darauf wetten
könnte, dass er auf diesen Luftraum Anspruch erhebt.

Auf diese Frage kann ich nur als Laie antworten, hier sollte man einen Juristen fragen.
imho, wie man heute sagt, sollte das kein Problem sein.
Wenn allerdings der Vermieter im Mietvertrag das Anbringen von SAT-Schüsseln irgendwie geregelt hat, muss man sich diesen Passus im Vertrag ansehen, ggf. mit Rechtsanwalt um sicher zu gehen.

MfG Knut Petrauschke

mir geht es hier nur um die Frage wem der Luftraum gehört. Da ich die Antenne nicht fest an der Bausubstanz anbringe, kann mir der Vermieter eigentlich mal gar nichts. Es gibt über das mobile Anbringen von Sat Antennen mitlerweilen viele positive Urteile zu Gunsten des Antennenaufstellers. Nur die dusselige Kuh der Hausverwaltung wird wahrscheinlich den Luftraum vor meinem Fenster für ein kasperle Theater in nspruch nehmen. Also meines Erachtens ist auch der Luftraum meiner. Denn direkt vor einem Fenster kann eigentlich alles nur zur Privatsphäre gehören denke ich. Aber es genau zu wissen wäre schön.

Hallo erst mal,
ich kann dir da leider nicht helfen.
aber die Anlage ist sehr gut habe ich auch schon verbaut.
viel Glück

Danke Euch beiden erst einmal für Eure Antworten.

Hallo erst mal,
ich kann dir da leider nicht helfen.
aber die Anlage ist sehr gut habe ich auch schon verbaut.
viel Glück

wow hört sich nach so einem richtig sympatischen vermeiter an - echt ne gute frage - lt .meinem bauchgefühl würd ich sagen dass er das nicht darf - nur leider hab ich ich keinerlei rechtliche grundlagen diesbezüglich - hoffe irgendwer kann dir da weiter helfen - mfg

Verzwicktes Thema, nachdem ich gegoogelt habe und anscheinend hat sich da nie jemand eine Birne drum gemacht. Probiert es mal selber aus…ich habe bei Google in wirklich 20 verschiedenen Arten eingegeben „wem gehört die luft vor meinem fenster“…Ich hätte vor meiner Suche schwören können, dass irgendein Gericht sich damit schon beschäftigt hätte. Aber da ich gerne mit allen induvidualitäten rechne, habe ich das hier eingeplant. Aber anscheinend nur ich !?

Da kann ich Dir leider auch nicht Helfen, das sind rechtliche Fragen und da bin ich nicht der Richtige… SORRY

Hallo, leider ist hier von meiner Seite keine Hilfestellung möglich.
Das hängt mit der nicht aufhörenden Tatsache zusammen, daß hier seitens unserer werten Rechtsprechung bei Gerichtsurteilen einmal die Informationsfreiheit des Mieters und beim anderen Mal das Eigentum des Vermieters oder in diesem Fall Nachbarn geschützt wird.
Leider bleibt bei keiner gütlichen Einigung nur der Gang zum Rechtsanwalt.Es wird oft auf bestehende Urteile verwiesen,bleibt aber ohne wenn und aber,solange hier kein Grundsatzurteil fällt,eine Einzelfallentscheidung.

LG
Andreas

Ohne die Zustimmung des Vermieters, des Eigentümers bzw. soweit es sich um eine vermietete Eigentumswohnung handelt, der WEG, dürfen Sie sie keine Schüssel installieren. In begründeten Ausnahmefällen, wenn z.b. keine zentrale Versorgung des Gebäudes mit Kabel- oder SATanschluß vorhanden wäre, könnten Sie auf eine solche Zustimmung klagen. In jedem Falle kann dann aber der Zustimmungsverpflichtete verlangen, dass die Anlage fachgecht an einem dafür vorgesehen Platz, z.B. auf dem Hausdach unter Nutzung vorhandener Leerrohre, angebracht wird und eine Kaution für den fachgerechten Rückbau der Anlage hinterlegt wird.

Hallo…
Mit solchen " Luftraumverletzungen"habe ich mich noch nicht befassen müssen und kann dazu leider keine Aussage machen…
Eifach installieren und abwarten…!
Gruss Fredo

hallo Delaconte,
bei deiner Frage handelt es sich mehr um eine Sache
des Mietrechts, daß du nur mit deinem Vermieter lösen
kannst. Die meisten Vermieter lassen Außenantennen an
Balkons oder Fenstern nicht zu. Bei deiner höchstwahr-
scheinlich nich ganz billigen Flatantenne würde ich mir
aus Gründen des Abhandenkommens einen Aufbau auf Level
Null schon überlegen.
Gruß Bastelfreak

Hallo. Da kann ich leider gar nicht helfen und keine gültige Aussage machen!

vielleicht hilft das weiter:

Die Aufstellung einer mobilen Parabolantenne auf einem Balkon oder einer Terrasse ist nicht vertragswidrig. Die Aufstellung bewegt sich im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache und ist erlaubt (LG Hamburg 316 S 17/99).