Merke: nur noch gegen Abholschein; wie gut man Kunden auch kennen mag. Oder sonst nur persönlich an die Kundin zurückgeben. Ich denke, da wird jeder Kunder Verständniss für haben, wenn man die Situation erklärt.
( Das Übelste daran ist, dass man sich so sehr über die eigene Blauäugigkeit ärgert, oder?)
sie kann nichts machen das ist Aussage gegen Aussage.
Sie können sagen, das sie die Jacke ohne Schein abgegeben haben und sie später wiederkam, obwohl sie abgeholt hat.
Das hatte ich auch mal, die haben mir gedroht schleche Propaganda zu machen, das war mir egal, weil meine Kunden mich kennen und ist ja nicht alltäglich das sowas vorkommt.
es tut mir sehr leid, aber in dem Fall kann ich leider nicht weiterhelfen. Ich selbst bin nicht selbstständig und war noch nie in einer vergleichbaren Situation.
Ich würde mich, im Zweifelsfall, an jemanden wenden, der sich in juristischen Dingen auskennt, wie z.B. einen Anwalt.
dies ist so eine Sache.
Ich lass mir in solchen Fällen IMMER die Abholung bestätigen. Will heißen, PA vorlegen und auf dem Auftragszettel alles notieren und -wichtig- den Erhalt der Ware unterschreiben lassen.
Aus Fehlern wird man Klug. Ich hatte ähnlichen Fall. Ich hab auch im guten Glauben Ware raus gegeben, in diesem Fall 2 Anzüge aus der Textilpflege. Ich mußte die beiden Anzüge ersetzen, noch nicht mal die Haftpflicht hat geholfen.
Ich wünsch Dir viel Glück.
Liebe Grüße aus Leipzig
leider kann ich dir da nicht so richtig weiterhelfen. Das ist wohl eher eine Frage für jemanden, der sich mit Recht auskennt. Mit Schneiderei hat es ja nicht wirklich zu tun.
Was hat dei Frau denn darauf geantwortet, dass ihr Mann die Jacke schon geholt hat? Vielleicht ist da ganze ja nur ein Missverständnis.
Ich hoffe dein Problem löst sich schnell. lg