… Jahre“ läuft ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente der im Sommer wohl positiv entschieden wird. Nun lebe ich gleichzeitig getrennt und die Scheidung steht an. Nun riet man mir die Scheidung nicht vor dem Rentenentscheid durch zu ziehen, da so die Auskunft, ich falls ich noch nicht vor dem Rentenentscheid geschieden wäre die volle mir zustehende Erwerbsminderungsrente erhalte bis meine dann geschiedene Frau irgendwann „46 Jahre“ selbst Rentnerin wird. Andernfalls, also falls ich vor dem Rentenbescheid geschieden würde, würde mir der Versorgungsausgleich für meine dann Ex-Ehefrau, sofort abgezogen. Nun finde ich aber keinen Hinweis ob das stimmt, kann mir jemand weiterhelfen. ?? Vielen Dank für Ihr Bemühen
Guten Abend,
egal wann Sie geschieden werden, nach Rechtskraft der Scheidung wird Ihnen dauerhaft der Versorgungsausgleich abgezogen…
Selbst wenn Sie vorher die EM-Rente in voller Höhe bekommen haben…
…nur wenn Sie „weiter“ dauerhaft getrennt leben ohne Scheidung, dann erhalten Sie die volle EM-Rente…
(ich habe gerade empfindlich zu spüren bekommen, wie sich der Versorgungsausgleich auswirkt…macht bei mir 40,–/Monat weniger aus)
Gruß
MG
Hallo Mondjunge
da kenne ich mich nicht aus .
Ich kann Dir nur den Rat geben dich mit einem nicht involvierten Anwalt in Verbindung zu setzen der sich im Sozial und Scheidungsrecht auskennt.
Viel Glück bri Deiner Scheidung und Rentenantrag
dodo27