Hallo,ich habe folgende Frage: kann ich

… mich als staatl. anerkannte Fremdsprachenkorrespondentin beeidigen /vereidigen lassen ?

Danke !

Hallo.

Ich weiß zwar nicht, was du mit Vereidigen da meinst, aber man kann bei der IHK eine Prüfung zum Fremdsprachenkorrespondenten ablegen.

Vorraussetzung dafür ist aber meines Wissens eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung.

Ich hoffe, das hilft.

Gruß

Myces

Hallo Myces,

Ich weiß zwar nicht, was du mit Vereidigen da meinst, aber man
kann bei der IHK eine Prüfung zum Fremdsprachenkorrespondenten
ablegen.

Es gibt vereidigte Übersetzer, welche z.B. ausländische Gerichtsakten oder Geburtsurkunden rechtskräftig übersetzen dürfen.

Die Übersetzung entspricht dann einer notariell beglaubigten Kopie.

MfG Peter(TOO)

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Hallo Messina,

es gib, was ich bisher auch nicht wusste, ein Dolmetschergesetz. (Danke für den Anstoß, das zu suchen!)
http://www.km.bayern.de/ministerium/schule-und-ausbi…

Du musst aine staatliche Prüfung ablegen, dann kannst Du beeidigt werden. Aber da steht alles viel besser drin, als ich es Dir hier sagen könnte.

Viel Erfolg!

Danke schön für die Erklärung.

MfG Myces

Hallo,

nein, kannst Du nicht. Du musst erst eine staatliche Prüfung als Übersetzerin ablegen. Es ist zwar mW nicht vorgeschrieben (Übersetzer ist keine geschützte Berufsbezeichnung), aber idR haben Leute, die sich zur Staatsprüfung anmelden, ein Studium mit Bachelor- oder sogar Master-Abschluss absolviert. Als Fremdsprachenkorrespondentin dürfte zunächst zumindest eine intensive Fortbildung erforderlich sein.

Die Voraussetzungen und zuständigen Stellen für Staatsprüfung und die Ver- oder Beeidigung sind je nach Bundesland etwas unterschiedlich. Die lokale IHK kann Dir sicher genauere Auskunft geben.

Freundliche Grüße,
Ralf