Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich habe

… über Quoka.de eine PS3 gekauft. Ich habe per Email mit dem Anbietenden ausgemacht, dass dieser mir die Playstation 3 per Nachname zusendet. Ich habe auch einen großen Karton erhalten und habe die Nachname von 152 € bezahlt. Als ich den Karton öffnete musste ich aber feststellen, dass ich nur 4 Päckchen Mehl erhalten habe. Ich habe sofort Anzeige erstattet, möchte aber natürlich alle Schritte einleiten um das Geld wieder zu bekommen. Bank und Post weigern sich mir in irgendeiner art und weise zu helfen. Die Erstberatung meiner Rechtsschutzversicherung ergab, dass ich den Verkäufer anschreiben soll um ihm eine Frist auf Erfüllung zu setzen. Problem ist nur das der Verkäufer natürlich nicht ganz so dumm war und nicht seine richtige Adresse angegeben hat. Allerdings müssten die Bankdaten, die für die Nachname hinterlegt sind stimmen. Ansonsten würde er ja wohl auch kein Geld bekommen. Bei der Bank müsste somit ja die richtige Adresse vorliegen. Welche schritte sollte ich am besten einleiten um alle Rechtlichen Möglichkeiten ausgenutzt zu haben um mein Geld wieder zu bekommen.

Sie sollten sofort Strafanzeige erstatten. Das Betrugsdezernat bekommt Auskünfte. An diese Informationen kommen Sie dann, wenn Sie einen Rechtsanwalt mit Akteneinsicht beauftragen.
mfg

Grüß Dich - na das ist ja ein Hammer!

Du musst Deiner Rechtsschutzversicherung ledigleich nachweisen, dass Du versucht hast, den Betrüger zu kontaktieren. Das sollstest Du auch über ebay per Normalpost zur Weiterleitung versuchen.

Ansonsten ist alles weitere Sache der Polizei, denn ich hoffe Du hast Anzeige erstattet.
Die Bank darf Dir keine Daten nennen. das tut sie nur gegenüber der Ermittlungsbehörde.

Du solltest, selbst wenn der Täter gefunden wird, damit rchnen, dass Dein Geld verloren ist.

Also ebay anschreiben UND Anzeige erstatten!

Viele Grüße - Ernst

Hallo,

das ist im Prinzip ganz einfach. Wenn sie eine Anzeige erstatten gibt die Bank der Polizei sämtliche Auskünfte.

Gruß

Hallo,
aus polizeilicher Sicht haben Sie erstmal alles getan, was man tun kann.
Erfahrungsgemäß sind die Täter über die Bankverbindung immer ausfindig zu machen. Fraglich ist natürlich immernoch, ob das Geld dann auch noch wieder zu holen ist. Oftmals ist die Kohle schneller ausgegeben, als man „Schadensersatz“ sagen kann. Und dass diese Leute einen regulären Job haben, mit dessen Lohn sie Ihnen Ihr Geld zurück zahlen können, wage ich zu bezweifeln.
Ich wünsche dennoch viel Glück und verbleibe mit dem guten Rat:
Niemals, niemals, niemals ein Geschäft über ein Internet-Auktionshaus ohne Zahldienst wie z.B. Paypal abschließen! Auch Amazon wickelt die Zahlungen so ab, dass Sie Ihr Geld immer wieder holen können, sollte mit der Ware etwas nicht stimmen.

Hallo Herr Hintz,

um es kurz zu machen: Halten Sie sich an die Beratung über ihre Rechtsschutzversicherung, kontaktieren Sie diese ggf. nochmals bei weiterführenden Fragen/Problemen. - Ihre Rechtsschutzversicherung ist genau dafür da und kann Ihnen sicherlich eine passendere und ausführlichere Beratung bieten als diese Internetplattform.

Die Bank wird Ihnen gegenüber zunächst die Daten des Verkäufers nicht herausgeben. Die Polizei wird allerdings bei ihren Ermittlungen hierauf zurückgreifen und den Verkäufer hoffentlich ausfindig machen. Sollte er vorsätzlich gehandelt haben, ist dies ein klarer Betrug (§ 263 StGB).

Sie können nur, wie von Ihrer Versicherung bereits gesagt, eine angemessene schriftliche Frist auf Nacherfüllung setzen (am besten per Einschreiben mit Rückschein). Wird in dieser Frist nicht erfüllt, können Sie entweder vom Vertrag zurücktreten und die gezahlte Summe wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückfordern oder aber Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht erfüllter Leistung fordern.

Nochmals: Im Gegensatz zu den meisten Fragestellern hier sind sie in der glücklichen Lage, eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen zu haben. Nehmen Sie diese in Anspruch, nutzen Sie sie!

Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
prinzwilli

Hallo,

ich empfehle die Starfanzeige wegen Betrug. Alle weiteren Schritte über die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft.
Falls eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, kann man noch im Zivilklageweg den Verkäufer auf Schadenersatz verklagen.
Alle Schritte die Sie selbst unternehmen werden früher oder später Geld kosten. Ihre Polizei arbeitet aber wegen dem Verdacht einer Straftat für Sie kostenfrei und hat auch die wesentlich besseren Mitte zur Ermittlung zur Verfügung. Z.B. können Sie über die Bank nicht den Inhaber des Kontos erfahren - für die Polizei ist dies kein Problem.

Good luck,
strucki

Hallo Daniel.

Deine Frage zielt irgendwie aber nicht auf eine strafrechtliche Problemstellung ab (zu der ich mich eigentlich eingetragen habe…), da es sich, wie Du selbst sagst, um einen Betrug handelt und Du auch schon Anzeige (wo???) erstattet hast. Deine Forderung an den vermeintlichen Verkäufer, Deine Ware zu erhalten, bzw. die Rückforderung Deines Geldes liegt völlig im Bereich des Zivilrechts.
Auch wenn es absolut nicht mein Rechtsgebiet ist würde ich Dir folgenden Tipp geben:
Wenn Du bei der Polizei Anzeige erstattet hast (wovon ich jetzt einfach mal ausgehe), dann laufen da ja auch Ermittlungen zum Beschuldigten. Dann würde ich einfach mal beim dortigen Sachbearbeiter nachfragen, ob der Beschuldigte schon ermittelt worden ist. Die Daten erhältst Du bei zivilrechtlichen Ansprüchen sicherlich. Falls diese noch nicht bekannt sind, würde ich den Sachbearbeiter bitten, dass er sich mit Dir in Verbindung setzt, sobald er den Beschuldigten ermittelt hat.

Grüße,

Steffen

Hallo, das was du geschildert hast, kommt leider jeden Tag sehr häufig vor.
Das mit der Anzeige hast du schon richtig gemacht. Jetzt kommt aber die Bürokratie und hier wiehert, wegen des Datenschutzes der Amtsschimmel.
Du musst nochmals zur Polizei und dort erfragen, wo sie deine Anzeige hingeschickt haben. Bearbeitet wird die Anzeige dort, wo der Täter wohnt. Sollte dies unbekannt sein, so an die Staatsanwaltschaft wenden, die für die Dienststelle zuständig ist, die die Anzeige aufgenommen hat. Aber das kann dir die aufnehmende Polizeidienststelle mitteilen. So weit so gut. Also wenn du dann die neue Staatsanwaltschaft erfragt hast, wirst du andiese zuständie StA SCHREIBEN müssen, dass du geschädigt wurdest. Es kann natürlich auch sein, dass die einen auf stur machen und dir mitteilen, dass nur ein Rechtsanalt die Auskunft bekommt, die eigentlich du willst.
Übrigens, eine Privatklage, ohne Rechtsschutzversicherung, anzustreben, halte ic für bedenklich, da du nicht unerhebliche Kosten vorstrecken musst, die du dann nicht wieder bekommst. Die Antwort, die ich dir gegeben habe, sind Erfahrungswerte, nicht rechtsverbindlich.
Ich hoffe, dass dir dies weiter geholfen hat, wenn es das Ergebnis ziemlich unbefriedigend ist.

Gruß Kuni

Hi,
eigentlich relativ einfach: Du musst erstmal zur Polizei gehen.
Die kriegen dann normalerweise auch die Auskünfte von Post, Bank usw. die du nicht kriegst!
Wenn es sich hier aber um einen schlauen Täter handelt, könnte es leider Gottes gut sein, dass du dein Geld nicht wieder sehen wirst.
Sorry,
mfG
JJ

grüss dich
Anzeige ist ok den sowas hab ich auch schon hinter mir am besten nimmste ein Rechtsberatung in anspruch und fragst den mal ob ein Anwalt an die Bankdaten kommen kann! den bis jetzt hast du alles richtig gemacht den mehr möglichkeiten hast du nicht als geprellte wie sieht es den aus mit bewertungen bei der seite??den ich kenne die seite nicht deswegen vielleicht hat er ja schon öffters die Leute abgezogen.den eine chance das du dein Geld wieder bekommst ist sehr gering

ich noch mal hab mich bissel schlau gemacht also fehler du hättes in bei sein des paketmann den karton aufmachen müssen und zusehen ob das die ware ist die du bekommen müsstes das ist ja die sicherheit per Nachnachname so hoffe das du die anzeige sofort gemacht hast weil das geld nicht zur bank geht sondern direkt zu ihm[postfach] da hilft nur eine Nachforschungsantrag wo das Geld hingeht.den die Quittung hast du woll noch und hoffe das du der Polizei auch gezeigt hast?dann hättes du noch gute chancen dein Geld wieder zubekommen.sollte er mehre geprellt haben wird darauss ein sammelverfahren geben da muss du nochmal zivil klage erheben so hoffe ich konnte dir ein bissel helfen

Warenbetrug beim Onlinegeschäft
Hallo,

der Fall an sich ist klar: Das ist mal ein lupenreiner Betrug.

Meines Erachtens hast Du aber keine Chance, über die Bank das Geld zurückbuchen zu lassen. Du kannst nur den wahren Betrüger verklagen. An dessen Daten kommst Du vermutlich nur über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.
An deren Akten kommst Du aber wiederum nur mithilfe eines Rechtsanwalts…

Praktisch ist die beste Lösung folgende:
Du wartest einige Wochen (eher: Monate), rufst dann bei der Staatsanwaltschaft an und fragst freundlich, was die rausgefunden haben. Wenn Du einen netten Staatsanwalt erwischst, wird er Dir sagen, ob ein Täter ermittelt wurde. Dann kannst Du auch ggf. schriftlich nach dessen Namen und Anschrift fragen.

Ob Du aber wirklich Dein Geld zurückkriegst, ist fraglich, denn der Betrüger wird vermutlich keins (offensichtlich und pfändbar) haben.

Ich kann Dir also nicht wirklich viele Hoffnungen machen, tut mir leid.

Viele Grüße
OpiWahn

Hallo,
also grundsätzlich die Strafanzeige erstatten bei der Polizei - was du ja erledigt hast.
Über weitere zivilrechtliche Schritte, um z.B. die echte Adresse zu erhalten, kann ich dir leider keinen Rat geben, da das ausserhalb meiner Erfahrung liegt. Frag dafür am besten deinen Anwalt von der Rechtsschutzversicherung.

Gruß

Hallo, ich denke mal, dass Du schon genug Antworten bekommen hast und dein Prob. nun gelöst ist. Falls nicht, bei der Stadt/Einwohnermeldebehörde kannst Du eine Anfrage stellen. Da Du ein berechtigtes Interesse hast bekommst Du normalerweise die Meldeadresse des Verkäufers gegen eine gewisse Gebühr (am besten Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige bei der Polizei mitnehmen.) Tja, Betrugsanzeige haste ja schon erstattet. Und alles andere ist ein langer, teurer zivilrechtlicher Prozess. Würde mit der Rechtschutzversicherung abklären in wie weit die zahlen.
Grüße