Hallo Stefanie,
folgenden Fall mit entsprechender rechtlicher Regelung möchte ich Dir zur Verfügung stellen. Daraus kannst Du entnehmen, wie die Verjährungsfristen bei Gewalt-Straftaten liegen:
Bilden wir ein Beispiel:
Ein Kind wird an seinem dreizehnten Geburtstag von einem Elternteil zuerst mit einem Gürtel verprügelt,
dann einige Stunden in den Keller gesperrt und anschließend vergewaltigt.
Erfüllt sind § 223, 224, 225 StGB durch die Prügel mit dem Gürtel, § 239 StGB durch das Einsperren und §
176 und 177 StGB durch die Vergewaltigung.
Die Dauer der Verjährung richtet sich nach § 78 III StGB nach dem Höchstmaß der angedrohten
Freiheitsstrafe. Beachten muss man dabei § 78 IV StGB: Verschärfungen durch besonders schwere Fälle
(etwa § 176a Abs.1 Nr.1 StGB) bleiben außer Betracht, die Verjährung richtet sich immer nach dem
Grundtatbestand.
Schauen wir in die einzelnen Vorschriften:
§ 223 StGB hat als Höchstmaß „bis zu 5 Jahren“, nach § 78 III Nr.4 StGB beträgt die Verjährung 5 Jahre.
§ 224 StGB hat als Höchstmaß „bis zu 10 Jahren“, nach § 78 III Nr.3 StGB beträgt die Verjährung 10 Jahre.
§ 225 StGB hat als Höchstmaß ebenfalls bis zu 10 Jahren, nach § 78 III Nr.3 StGB beträgt die Verjährung
auch nur 10 Jahre.
§ 239 StGB hat als Höchstmaß bis zu fünf Jahre, nach § 78 III Nr.4 StGB beträgt die Verjährung dafür 5
Jahre.
§ 176 StGB hat als Höchstmaß bis zu zehn Jahre, nach §78 III Nr. StGB beträgt die Verjährung 10 Jahre.
§ 177 StGB hat kein Höchstmaß, da steht nur „nicht unter einem Jahr“ Das Höchstmaß findet sich daher in §
38 I, II StGB, nämlich fünfzehn Jahre, nach § 78 III Nr.2 StGB beträgt die Verjährungsfrist damit zwanzig
Jahre.
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Damit ergeben sich für die Verjährung:
Die Körperverletzung nach § 223 StGB verjährt am achtzehnten Geburtstag.
Für die gefährliche Körperverletzung ist der Verjährungseintritt am dreiundzwanzigsten Geburtstag, auch wenn es sich um Kindesmisshandlung nach § 225 StGB handelt.
Die Freiheitsberaubung verjährt 5 Jahre nach der Tat, also am achtzehnten Geburtstag unseres
Beispielsopfers.
Weshalb willst Du jetzt, nach so langer Zeit, gegen deinen Vater vorgehen? Gibt es für Dich keine anderen Möglichkeiten?
Ich wünsche Dir eine gewaltlose und friedvolle Zeit.
George Meister