Hallo, ich habe heute eine etwas heickle Frage

Na gut,
mein Vater hat mich als ich noch Kind war, oft geschlagen, mit dem Gürtel oder sonst was.
Ich habe ihn leider nie angezeigt.
Nun bin ich 25 jahre alt, und meine Frage ist eigendlich nur, ob jemand weis, wie lange die verjährungsfrist für sowas ist.

Danke eure Angel

Hallo Stefanie,

folgenden Fall mit entsprechender rechtlicher Regelung möchte ich Dir zur Verfügung stellen. Daraus kannst Du entnehmen, wie die Verjährungsfristen bei Gewalt-Straftaten liegen:

Bilden wir ein Beispiel:
Ein Kind wird an seinem dreizehnten Geburtstag von einem Elternteil zuerst mit einem Gürtel verprügelt,
dann einige Stunden in den Keller gesperrt und anschließend vergewaltigt.

Erfüllt sind § 223, 224, 225 StGB durch die Prügel mit dem Gürtel, § 239 StGB durch das Einsperren und §
176 und 177 StGB durch die Vergewaltigung.
Die Dauer der Verjährung richtet sich nach § 78 III StGB nach dem Höchstmaß der angedrohten
Freiheitsstrafe. Beachten muss man dabei § 78 IV StGB: Verschärfungen durch besonders schwere Fälle
(etwa § 176a Abs.1 Nr.1 StGB) bleiben außer Betracht, die Verjährung richtet sich immer nach dem
Grundtatbestand.

Schauen wir in die einzelnen Vorschriften:
§ 223 StGB hat als Höchstmaß „bis zu 5 Jahren“, nach § 78 III Nr.4 StGB beträgt die Verjährung 5 Jahre.
§ 224 StGB hat als Höchstmaß „bis zu 10 Jahren“, nach § 78 III Nr.3 StGB beträgt die Verjährung 10 Jahre.
§ 225 StGB hat als Höchstmaß ebenfalls bis zu 10 Jahren, nach § 78 III Nr.3 StGB beträgt die Verjährung
auch nur 10 Jahre.
§ 239 StGB hat als Höchstmaß bis zu fünf Jahre, nach § 78 III Nr.4 StGB beträgt die Verjährung dafür 5
Jahre.
§ 176 StGB hat als Höchstmaß bis zu zehn Jahre, nach §78 III Nr. StGB beträgt die Verjährung 10 Jahre.
§ 177 StGB hat kein Höchstmaß, da steht nur „nicht unter einem Jahr“ Das Höchstmaß findet sich daher in §
38 I, II StGB, nämlich fünfzehn Jahre, nach § 78 III Nr.2 StGB beträgt die Verjährungsfrist damit zwanzig
Jahre.
1/2

Damit ergeben sich für die Verjährung:
Die Körperverletzung nach § 223 StGB verjährt am achtzehnten Geburtstag.

Für die gefährliche Körperverletzung ist der Verjährungseintritt am dreiundzwanzigsten Geburtstag, auch wenn es sich um Kindesmisshandlung nach § 225 StGB handelt.

Die Freiheitsberaubung verjährt 5 Jahre nach der Tat, also am achtzehnten Geburtstag unseres
Beispielsopfers.

Weshalb willst Du jetzt, nach so langer Zeit, gegen deinen Vater vorgehen? Gibt es für Dich keine anderen Möglichkeiten?

Ich wünsche Dir eine gewaltlose und friedvolle Zeit.

George Meister

hallo,
erstmal danke für deine schnelle antwort.

ich habe mich lage nicht getraut, irgenwas gegen ihn zu sagen. Aber nun bin ich entlich soweit, habe meine psychologische arbeit erledigt, und will einfach nur noch gerechtigkeit.
Ich habe mir immer geschoren, „irgendwann schlägst du zurück“ aber erstens ist man als mädchen mit ca 16-17 jahre einem mann mit seiner gestalt nicht gewachsen, und zweitens ist meines erachtens gewalt keine lösung.
Aber einfach so davon kommen sollte er mir nicht. dafür hab ich mit ihm zu viel durch.

LG Steffi

Hi Stefanie,
hast Du irgendwelche Beweise?
Kann das irgendjemand bestätigen? Bruder, Schwester, Mutter?
Woher weißte das das nicht rein „erzieherischer“ Natur war? (auch wenns blöd klingen mag)
Möglicherweise kann Dir eher ein Psychiater in erster Linie weiterhelfen. Weniger Juristen.

Sorry… ne Bessere Antwort habe ich nicht darauf
Gruß
Peter

Na gut,
mein Vater hat mich als ich noch Kind war, oft geschlagen, mit
dem Gürtel oder sonst was.
Ich habe ihn leider nie angezeigt.
Nun bin ich 25 jahre alt, und meine Frage ist eigendlich nur,
ob jemand weis, wie lange die verjährungsfrist für sowas ist.

Danke eure Angel

Hallo Angel,
eine Anzeige wird wohl nicht mehr möglich sein. Erstens wird es daran liegen, dass die Tat schon mehrere Jahre her ist, zweitens auch daran, dass nie Anzeige gestellt und damit auch keine Beweise fest gehalten wurden (außer Sie waren wegen Verletzungen aufgrund der Mißhandlungen im Krankenhaus oder Hausarzt und es gibt entsprechende Unterlagen und Fotos darüber).
Einen Tip kann ich Ihnen geben: wenden Sie sich an den „Weißen Ring“. Hier kann Ihnen mit Sicherheit genau Auskunft darüber gegeben werden.
Zusätzlich rate ich Ihnen eine Therapie zu machen, die Ihnen hilft und Sie unterstützt mit dem Erlebten klar zu kommen. Es ist absolut wichtig, dass Sie sich helfen lassen. Hört sich bestimmt hochtrabend an, ist aber so: es ist keine Schande sich helfen zu lassen, bedenken Sie das. Und Sie tragen keine Schuld an dem, was Ihnen widerfahren ist. Sie sind Opfer.
Beim weißen Ring erhalten Sie nicht nur Hilfe auf rechtlicher Basis sondern auch auf emotionaler Basis.
Ich selber war Opfer einer Gewalttat und wollte erst keine Hilfe von außerhalb (meine Mutter gab meine TElefonnummer an den weißen Ring weiter, die sich dann bei mir meldeten). Was soll ich sagen: keiner machte Vorwürfe (von wegen, ich hätte das verhindern können wenn, es wäre meine Schuld usw.).
Dies ist mein Rat an Sie, schauen Sie dochmal hier
www.weisser-ring.de

Ich wünsche Ihnen alles Gute!

Liebe Grüße
WillyMarie

Hallo Angel,

zur rechtlichen Beurteilung des ganzen kann ich nur
sagen, dass das ganze vermutlich verjährt ist.

Selbst wenn man den Gürtel als Waffe ansieht und es
sich damit um gefährliche Körperverletzung handelt,
endet die Verjährungsfrist für die Verfolgung nach zehn
Jahren („einfache“ Körperverletzung fünf Jahre). Wenn
Du nie etwas „rechtliches“ unternommen hast, wirst Du
jetzt leider wohl auch nichts mehr machen können.

Ich muss aber dazusagen, dass ich kein Jurist bin, Ich
habe allerdings mal ein Jahr Jura studiert und kann
einigermaßen Gesetzestexte lesen, was ich hier auch für
Dich getan habe. Um sicherzugehen, ob sich noch was
machen lässt, solltest Du einen Anwalt fragen. Wenn Du
wenig Geld hast, kannst Du beim Amtsgericht Rechtshilfe
beantragen. Die Kosten für den Anwalt könnten dann
übernommen werden.

Ich hoffe, dass Du diese Ereignisse für Dich auch ohne
Verurteilung verarbeiten kannst. Wenn Du Hilfe
brauchst, kannst Du sie sicher auch finden, sei es in
Form von Selbsthilfegruppen oder therapeutischer
Betreuung. Wenn Du da noch Anregungen brauchst, meld
Dich bitte noch mal.

Ich wünsche Dir alles Gute.
Thomas

Na gut,
mein Vater hat mich als ich noch Kind war, oft

geschlagen, mit

dem Gürtel oder sonst was.
Ich habe ihn leider nie angezeigt.
Nun bin ich 25 jahre alt, und meine Frage ist

eigendlich nur,

ob jemand weis, wie lange die verjährungsfrist für

sowas ist.

Danke eure Angel