… meinen Vermieter, eine Wohnungsbaugesellschaft, aufgefordert, meine defekten Fenster zu reparieren bzw. auszutauschen. Es kam auch jedes Mal ein Tischler und bestätigte, dass die Fenster ausgetauscht werden müssten, passiert ist das jedoch nicht. Ich habe dann im November 2012 die Miete um 10% gemindert. Erst im Januar 2013 wurde mir endlich zugesagt, dass die Fenster ausgetauscht werden. Der Tischler sagte jedoch, dass das erst bei etwas wärmeren Temperaturen geschehen wird. Nun verlangt die Wohnungsbaugesellschaft den Austausch sofort, bei Eis und Schnee, und der Mietminderung haben sie ebenfalls mit der Begründung widersprochen, dass ich jetzt diejenige wäre, die den Austausch der Fenster aufgrund der niedrigen Aussentemperaturen verhindern würde.
Darf die Wohnungsbaugesellschaft auch bei Eis und Schnee den Austausch verlangen und ist der Widerspruch zur Mietminderung rechtens?
Hallo, leider kann ich da nicht weiter helfen.LG