… gearbeitet. Da nicht mehr so viel los war wurde ich einfach nicht mehr in den Dienstplan eingetragen und als ich dies erfuhr meinte ich, dass ich mir dann wohl einen anderen JOb suchen müsste. Hab mich arbeitslos gemeldet und in der Arbeitsbescheinigung meines ehemaligen arbeitgebers steht nun selbstkündigung mündlich und Arbeitsverweigerung. Somit werde ich ja nun für 12 wochen beim Arbeitsamt gesperrt. Was aber so ja nicht korrekt ist! Wie sollte ich vorgehen???
Hallo,
das solltest du auf jeden Fall im Fragebogen zur Kündigung so angeben. Zudem ist es wahrscheinlich, dass du deinen Arbeitgeber verklagen musst, um der Sperrzeit zu entgehen.
Gruß