HALLO; ICH HABE 6,5JAHRE KEIN AUTO MEHR ANGELDET GEHABT UND NUN IST ES SO; DASS ICH BIs ANFANG Juli 2010 einen PKW auf meienn namen zugelassen haben muss ansonsten verfallen meine schadensfreiheits-rabattt-prozente von 65 prozent und ich müsste wieder mmit 140 prozent anfangen wenn ich danach eine auto auf meinen namen zulasse.
meine frage…weiss jemand ob es zum beispiel ausreicht wenn ich das fahrzeug einen Monat auf meinen namen zulasse und als fahrzeughalter ersichtlich bin
…behalte ich dann meine prozente ?
vielen dank für deine antwort
christiane