Hallo, ich habe laut meienes Mietvertrages

… eine Wohnfläche von 25m² plus einen Ausgebauten Kellerraum mit einer Heizung, 2 Fenster und eine Höhe von 2,30 m. Nun wird aber iner meiner Betriebskostenabrechnung eine Fläche von 74m² abgerechnet. Zählt der Kellerraum als Wohnfläche das der Vermiter den mit abrechnet, dann hätte er doch gleich in den Mietvertrag 74 m² rein schreiben können.

Weil ich mir nicht sicher war, nachfolgend ein Auszug aus einer Seite von Stiftung Warentest. Demnach zählt der Keller nicht zur Wohnfläche. Wenn die Heizung im Kellerraum mit einem Zähler zur Verbrauchserfassung ausgestattet ist, kann dieser jedoch mit in den Nebenkosten abgerechnet werden.

Was alles zur Wohnfläche gehört (nach Wohnflächenverordnung)
finanztest 04/2006

Gebäudeteil Wird die Fläche angerechnet?
Keller und Waschküchen Nein
Abstellräume und Kellerersatzräume
außerhalb der Wohnung Nein
Abstellräume innerhalb der Wohnung
(zum Beispiel Hauswirtschaftsraum) Ja
Garagen Nein
Wohnräume, Küche, Bad und WC Ja
Flur Ja
Treppenhaus Nein
Unbeheizter Wintergarten Zu 50 Prozent
Beheizter Wintergarten Ja
Balkon oder Terrasse In der Regel zu 25 Prozent
Dachschrägen oder andere Raumteile mit
Höhen unter 2 Metern, etwa unter Treppen:

  • Grundfläche unter 1 Meter Höhe
  • Grundfläche zwischen 1 und 2 Meter Höhe

Nein
Zu 50 Prozent
Schornsteine, Vormauerungen, Pfeiler und Säulen,
die höher als 1,50 Meter sind und deren Grund­fläche
mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt Nein
Türnischen Nein

In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei besonders guter Ausstattung oder ­Lage auch zu 50 Prozent; bei besonders schlechter Lage auch weniger als 25 Prozent.

Danke für die schnelle Antwort, an der Heizung ist kein Zähler vorhanden, da ich Gasheizung habe und mein Verbrauch direkt am Anbieter zahle.
Weil ich mir nicht sicher war, nachfolgend ein Auszug aus
einer Seite von Stiftung Warentest. Demnach zählt der Keller
nicht zur Wohnfläche. Wenn die Heizung im Kellerraum mit einem
Zähler zur Verbrauchserfassung ausgestattet ist, kann dieser
jedoch mit in den Nebenkosten abgerechnet werden.

Was alles zur Wohnfläche gehört (nach Wohnflächenverordnung)

finanztest 04/2006

Gebäudeteil Wird die Fläche angerechnet?

Keller und Waschküchen Nein

Abstellräume und Kellerersatzräume

außerhalb der Wohnung Nein

Abstellräume innerhalb der Wohnung

(zum Beispiel Hauswirtschaftsraum) Ja

Garagen Nein

Wohnräume, Küche, Bad und WC Ja

Flur Ja

Treppenhaus Nein

Unbeheizter Wintergarten Zu 50 Prozent

Beheizter Wintergarten Ja

Balkon oder Terrasse In der Regel zu 25 Prozent

Dachschrägen oder andere Raumteile mit

Höhen unter 2 Metern, etwa unter Treppen:

  • Grundfläche unter 1 Meter Höhe

  • Grundfläche zwischen 1 und 2 Meter Höhe

Nein

Zu 50 Prozent

Schornsteine, Vormauerungen, Pfeiler und Säulen,

die höher als 1,50 Meter sind und deren Grund­fläche

mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt Nein

Türnischen Nein

In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei besonders guter
Ausstattung oder ­Lage auch zu 50 Prozent; bei besonders
schlechter Lage auch weniger als 25 Prozent.

Hallo aus Bernburg,

das ist ja eine ungewöhnliche Kombination oder ist das eine Kellerwohnung bzw. Wohnung im Kellergeschoss?

Egal wie, wenn der ausgebaute Keller beheizt wird, müssen natürlich diese Heizkosten bezahlt werden. Wird der ausgebaute Keller als Wohnfläche genutzt sind alle Betriebs- und Nebenkosten darauf umlegbar.

Die einzige Erklärung die mir spontan einfällt wäre, dass die Wohnfläche mit nur 25 statt 74 m² angegeben wurde, damit sich das HartzIV Amt wenn es die Miet- sowie Betriebs- und Nebenkosten bezahlt, nicht daran stößt; da für eine Person der Gesetzgeber nur 45 m² vorgesehen hat.

LG aus Bernburg

Hallo Micha 14624,
sicher hängt es im Wesentlichen davon ab, wie der Kellerraum in deinem Mietvertrag verzeichnet ist. Wenn es sich um einen Kellerraum handelt der nicht zu Wohnzwecken ausgewiesen ist, dann kann er meiner Meinung nach auch nicht als Wohnfläche berechnet werden. Anders verhält es sich mit den Heizkosten. Die sind ja nach Verbrauch berechnet und können abgerechnet werden.
Viel Glück bei den Verhandlungen mit Deinem Vermieter und freundliche Grüße, Hubert Steiger.

im mietvertrag muss keine wfl. angegeben werden. ob der kellerraum wfl. ist, kommt auf den wörtlichen inhalt im mietvertrag an.

Hallo,
im Mietvertrag müssen die Räume einzeln ausgewiesen werden, z.B. Wohnzimmer, Keller, Flur usw. Ein Keller ist kein Wohnraum. Oder ist im Mietvertrag (vielleicht auch versteckt) etwas anderes hinterlegt?

Gruß
Büschdorfer

Hallo,

bindend ist immer was im Vertrag steht.
Steht dort 25 qm dann kann er die auch nur abrechnen. Was sagt denn der Vertrag zu dem Kelleraum aus?

Ist dieser als Keller gekennzeichnet, darf er den nicht als Wohnraum betrachten.

Lass dich mal lieber von einem Anwalt beraten

Gruß

Hallo,
in der Betriebskostenabrechnung können Heizkosten für alle „beheizbaren Flächen“ abgerechnet werden. Hätten Sie beispielsweise eine beheizbare Garage, würde diese Fläche zwar ebenfalls in Ihrer Nebenkostenabrechnung, nicht aber im Mietvertrag unter den Angaben der Wohnfläche erscheinen.
Selbst wenn Sie nun diesen Keller als Wohnraum nutzen und er als solcher nicht im Mietvertrag steht, hat das keine rechtlichen Folgen. Hätte der Vermieter im Mietvertrag 74qm angegeben, die tatsächliche Fläche betrüge aber 25qm, hätten Sie zum einen das Recht auf Korrektur der Nebenkostenabrechnung zu Ihren Gunsten und falls erforderlich Anpassung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. In Ihrem Fall aber irrelevant.
Was Ihren Vermieter zur Angabe der 25qm bewogen hat kann ich nur vermuten. Ich nehme an er/sie hat sich dabei auf die „bewohnte Fläche“ bezogen, die Nebenkostenabrechnung bezieht sich wie gesagt auf die „beheizbare Fläche“.

Sorry,
aber das kann ich leider nicht beantworten.
Rede doch einfach mal mit dem Vermieter oder mit vorhandenen Vormietern, soweit bekannt

Gruss
Wolles

Hi,

ich denke Sie müßten nur die Flächen für den Mietvertrag zahlen. Falls unklarheiten wenden Sie sich doch einmal an den Mieterbund.
Gruß
Ulrike

Ciao,

hmmm, also die Heizung für den Keller muss schon wirgendwie bezahlt werden. Ist ein Sonderfall, kann ich leider nix zu sagen.

Misst der „Kellerraum“ denn 50qm? ggf. erst mal ein Einspruch ohne Begründung einlegen oder erst mal auf den Vermieter zugehen und ihn darauf ansprechen und abklären, welche anderen Berechnungsmöglichkeiten bestehen.

Viel Erfolg bei der weiteren Recherche.