Hallo ich habe mal ne frage wenn ich ne fristlose Kündigung von meiner Wohnung bekommen habe mit meiner noch Freundin und wir uns aber getrennte Wohnungen suchen und ich früher wie sie aus ziehe muss ich da trotz allem die Hälfte miete zahlen?
Hallo!
Klar, gemeinsamer Mietvertrag, gemeinsamer Auszug, gemeinsame Zahlungspflicht der Miete bis zur Übergabe der geräumten Wohnung an den Vermieter.
Bzw. der Vermieter kann die ganze Miete auch nur von einem Mieter verlangen, von dem der zahlungskräftiger ist.
Es schuldet nämlich nicht jeder die Hälfte der Miete, sondern jeder haftet für die gesamte Miete(plus Nebenkosten plus Schadenersatz für Schäden, Renovierung.
MfG
duck313
FAQ:1129
owt