Hallo ich habe mir ein Auto, von einem

… Händler der dieses als Kundenauftrag angeboten hat gekauft. Als Mängel gab er an Ölwannenschaden Motor müsste in Ordnung sein. Nun stellte sich heute in der Werkstatt heraus das das Fahrzeug einen Motor und Getriebeschaden hat.Muss der Verkäufer der das Fahrzeug im Kundenauftrag verkauft hat zurück nehmen??? Wer kann mir helfen ringend

Wenn sich nachweisen lässt, dass der genannte Schaden beim Kauf schon bestanden hat, dann muss der Händler hier nacharbeiten, spricht den Wagen zurück nehmen oder den Schaden beheben.

Man muss aber auch nachweisen können dass der Schaden schon bestanden hat. Gab es keine Probefahrt vor dem Kauf?

Grüße,

Sim

gab leider keine probefahrt da die ölwanne kaputt war.somit kein öl im getriebe. trotzkundenauftrag muss er es zurück nehmen???

Was sagt der Verkäufer denn dazu?

gab leider keine probefahrt da die ölwanne kaputt war.somit
kein öl im getriebe. trotzkundenauftrag muss er es zurück
nehmen???

Ich wurde hier als angeblicher Experte ausgewählt, ich kenne mich zwar mit der Technik eines Autos aus, aber hier handelt es sich um eine Vertragsfrage, da kann wohl eher ein Experte aus dem Bereich Verträge und Rechtschutz drauf antworten…

Hi!
Wer ist denn als Verkäufer auf der Rechnung eingetragen?Wenn es der Händler ist,muss er Gewährleistung geben.LG

Hallo,

ich denke, es hängt davon ab, wie der Kaufvertrag aussieht.

Sollte als Mangel nur die defekte Ölwanne im Vertrag vermerkt sein, so steht die Chance der Rückgabe nicht schlecht. Bei einem Motorschaden kann aber auch die Laufleistung des Motors eine Rolle spielen, wenn der Motor schon eine hohe Laufleistung hat, so kann man mit einem Motorschaden rechnen. Darüber hinaus ist auch wichtig, wie viel Kilometer seit dem Kauf gefahren wurden, sind es schon mehrere hundert, so wird man Dir unterstellen, dass Du nicht nach Öl geschaut hast, obwohl der Ölwannenschaden bekannt war.

das kannst du nur über deinen Anwalt klären.
Sorry.Ich bin keiner.
mfg kiwolf16