… kindesunterhalttitel und habe mit den kindesvater von 2005 bis 20011 zusammengelebt. vater hat nie kindesunterhalt gezahlt. wie lange kann ich unterhalt zurrück fordern?
… kindesunterhalttitel und habe mit den kindesvater von 2005
bis 20011 zusammengelebt. vater hat nie kindesunterhalt
gezahlt. wie lange kann ich unterhalt zurrück fordern?
hallo,
wie alt ist das Kind jetzt?
lisa
9 jahre
9 jahre
hallo,
so ein titel hat man ewig,und sobald der vater geld verdient oder welches hat,sofort zum anwalt oder jugendamt
lisa
kann ich auch ab das jehr 2003 jetzt noch unterhalt verlangen ,auch wenn wir zusammen gelebt haben?
sie können gar nichts rückwirkend fordern (Amtsgericht Sondershausen (Az: 2 F 475/08).
Gruss
Agnes
kann ich auch ab das jehr 2003 jetzt noch unterhalt verlangen
,auch wenn wir zusammen gelebt haben?
hallo,
ob man rückwirkend unterhalt verlangen kann,glaube ich nicht…ich meine,man kann nicht mal eben den ex einen brief schreiben und sagen zahl mal 8 Jahre nachLach)…das weiss ich nicht,aber er muss unterhalt für das kind zahlen,und zwar bis zur vollendung der 1. ausbildung
lisa
ich danke dir für deinen rat
ich danke dir für deinen rat
hallo
schon ok
viel glück
lisa
vom Datum des Antrags her
… kindesunterhalttitel und habe mit den kindesvater von 2005
bis 20011 zusammengelebt. vater hat nie kindesunterhalt
gezahlt. wie lange kann ich unterhalt zurrück fordern?
da kann ich unterhalt von 2003 bis jetzt alles nachfordern
… kindesunterhalttitel und habe mit den kindesvater von 2005
bis 20011 zusammengelebt. vater hat nie kindesunterhalt
gezahlt. wie lange kann ich unterhalt zurrück fordern?
hallo krause,
ein vollstreckbarer Titel kann (wie der Name schon sagt) sofort bei Gericht eingefordert, also eingeklagt werden.
Ich weiss allerdings nicht wie weit der Kindesunterhalt rückwirkend eingefordert werden kann. Normalerweise ist Kindesunterhalt nicht rückwirkend einforderbar, da es sich um eine Art der Grundsicherung für das Kind handelt. Das bedeutet wenn das Kind einen Monat „versorgt“ war, dann ist rückwirkend nichts mehr zu machen, sondern der Unterhalt muss bei Zahlungsweigerung des Kindsvaters als Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt eingefordert werden.
Du hättest am besten sofort bei Nichtzahlung des Unterhalts den Titel vollstrecken lassen müssen.
Viel Glück
ich denke das ein dynamischer unterhaltstitel noch 30 jahre pfändungsfähig ist
da du mit dem Kindesvater bis 2011 zusammen gelebt hast, bekommst du Rückwirkend keinen Unterhalt.
… kindesunterhalttitel und habe mit den kindesvater von 2005
bis 20011 zusammengelebt. vater hat nie kindesunterhalt
gezahlt. wie lange kann ich unterhalt zurrück fordern?
Hallo
Also ich brächte mehr Informationen. Haben sie seit 2003 Unterhalt bekommen? Sie schreiben das sie 2005-2011 mit ihrem Partner zusammen gelebt haben, in diesem Zeitraum steht ihnen kein unterhalt zu da sie einen gemeinsamen Haushalt führten und er somit auch sein geld mit einbrachte. Damit war die Versorgung des Kindes sicher gestellt. Wenn sie 2003-2005 Unterhalt einforderten aber keinen bekommen haben, müssten sie den Gerichtsbeschluss angucken ob es eine befristete Zeitangabe gab. Wichtig ist das man innerhalt 2 Jahre den Kindesvater dran erinnert das er zahlen muss, um im nachhinein das Geld doch noch einfordern zu können. Es gibt aber auch Ausnahmen . Für ihre Situation rate ich ihnen einen Anwalt hinzuziehen, da er ihre genaueren Daten sehen kann und auch den Gerichtsbeschluss des Unterhaltstitels.
Ich kann von hier aus keine genaueren Informationen geben, wenn ich keine Informationen habe die mir helfen könnten um ihnen weiter zu helfen. Bitte suchen sie sich in diesem Fall einen Anwalt.
Gruss
Feivel
Hallo,
wenn man mit einem Elternteil zusammenlebt, kann man davon ausgehen, dass er seinen Unterhalt in Naturalien geleistet hat. Somit kann ab Trennung der Unterhalt gefordert werden.
Gruß
Hallo
seit der ersten Aufforderung und natürlich seit dem Beginn des Titels.
Gruss
… kindesunterhalttitel und habe mit den kindesvater von 2005
bis 20011 zusammengelebt. vater hat nie kindesunterhalt
gezahlt. wie lange kann ich unterhalt zurrück fordern?