… für meine Wohnung bezogen. Bis zum 31.8.12 wohne ich in der Wohnung. Ab dem 01.09.12 ziehe ich in eine andere Wohnung. Dies habe ich der Wohngeldstelle auch mitgeteilt dass sie ab dem 01.09 kein wohngeld für die alte Wohnung zahlen . So mit etwas Glück fange ich im Sept. auch einen job an. Muss ich dann das Wohngeld für die alte Wohnung zurückzahlen??? Für die neue Wohnung will ich kein Wohngeldantrag stellen. luci
Hallo Medena,
Du hast der Wohngeldstelle schon mitgeteilt das du aus der alten Wohnung ausziehst. Wenn du dies noch rechtzeitig gemeldet hast ca 5 Wochen vorher, hätte die Wohngeldstelle das Geld noch stoppen können. Aber wenn sie dies nicht gemacht haben, muß du das Geld, wenn es Anfang September doch noch kommt der Wohngeldstelle zurück zahlen.
Ich würde ein Schreiben noch mal fertig machen wo dann drin steht wann du aus der alten Wohnung ausziehst, schriftlich ist immer besser wie mündlich. Ich würde dann auch gleich die Wohngeldstelle fragen, auf welches Konto und Bank du das erhaltene Geld zurück zahlen sollst.
Warum willst du nicht für die neue Wohnung Wohngeld beantragen, verschenken würde ich das nicht. Auch wenn du im September mit einem Job anfängst, würde ich dies prüfen lassen ob die Wohngeld zu steht, denn die neue Wohnung ist bestimmt ein wenig teurer wie die alte.
Mit freundlichem Gruß
Qualle 2008
Hallo medena,
wenn Du gemeldet hast, dass Du nur bis 31.8. in der alten Wohnung bist, dann denke ich , dass das Wohngeldamt Dir auch kein Wohngeld mehr ab 1.9. überweist.
Zur Sicherheit würde ich aber eine Bestätigung verlangen, damit nichts schief läuft.
Für die Zeit, die Du in der alten Wohnung gewohnt hast, stand Dir ja das Wohngeld zu. Wüßte also nicht, warum Du es zurückzahlen solltest. Du hast doch alles korrekt gemeldet.
Wünsche Dir weiterhin viel Glück und hoffentlich erhältst Du den neuen Job.
Herzliche Grüße
Puddelchen
Hallo,
ich glaube eher nicht, aber ich würde einfach mal bei der Wohngeldstelle nachfragen.
Liebe Grüße, Speedy
Hallo,
nein, musst du nicht zurückzahlen, da du ja in den Monaten, in denen du Wohngeld bezogen hast auch berechtigt warst.
Grüße
Caddy