… Steuerbescheid für das Jahr 2010 erhalten. Da ich neben meinem Beruf noch studiere habe ich meine Kosten unter Sonderausgaben eingetragen. Diese waren seit 2004 mit min. 4000 Euro abzugsfähig. Ist das Richtig das sich das Gesetz geändert hat und man diese Kosten als Fortbildungskosten geltend machen kann? Wenn ja, kann ich beim Finanzamt noch Einspruch für das 2009 einlegen? Vielen Dank im voraus, für die Antwort.
Hallo Dari,
so ganz wurde mir der Sachverhalt noch nicht klar, kannst Du einmal genau beschreiben, gegen was Du Einspruch erheben willst?
Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Peter
Steuererklärung
Hallo Peter,
vorerst möchte ich mich für die schnelle Antwort bedanken.
Ist das Richtig, dass man seine Kosten für Studium jetzt als Fortbildungskosten geltend machen kann? Ich habe bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung und bin berufstätig. Studiere neben meinem Beruf an der Fachhochschule. In den vergangene Jahr konnte man diese Kosten nur als Sonderausgaben bis 4000 Euro geltend machen.
Wenn ja, ist das möglich, dass ich noch ein Einspruch für mein Steuerbescheid von 2009 einreichen kann?
Mit freundlichen Grüßen,
Darius
Hallo Darius,
es ist für die Beurteilung Deiner Frage wichtig, dass man die zeitlichen Zusammenhänge kennt. Ich frage jetzt einfach mal konkret:
- Seit wann bist Du Student?
- Wie lange dauert das Studium?
- Seit wann bist Du berufstätig?
- Arbeitst Du in Vollzeit?
- Du studierst mit welchem Ziel?
- In welchen Fiskaljahren hast Du die Studienkosten als Sonderausgaben geltend gemacht?
- Wie ist der Steuerbescheid in 2009 ausgefallen, wurden die Sonderausgaben vom FA anerkannt?
- Warum hast Du nicht gleich Einspruch gegen den vermeintlich falschen Steuerbescheid erhoben?
- Wurde eine Vergleichsrechung zwischen beiden Veranlagungen durchgeführt?
Beantworte die Fragen möglichst präzise, andernfalls kann man schlecht einen Tip geben, weil man die Gegebenheiten nicht kennt und mutmaßen muss.
Freundliche Grüße
Peter