… verschiedenen Männern. Der große 10 Jhare lebt seit unserer Trennung vor 8 Jahren bei seinem Vater. Es besteht so gut wie kein Kontakt. Der kleine 8 Jahre lebt nun seit einem halben jahr bei mir. Vor zwei Jahren hat der Vater von dem großen Unterhalt eingeklagt und ein Titel liegt vor. Ich muss monatlich 150 € zahlen. Es sind mittlerweile knapp 4000 € offen. Meine Frage ist, ich habe knapp 700 € ALG 1 fange ab 01.11.2012 eine Teilzeitstelle an als Altenpfelgehelferin dort werde ich auch nur um die 700 € ca verdienen wie soll ich von so wenig Geld noch Unterhalt von 150 € zahlen ? Der Vater von dem Großen hat einen sicheren und gut bezahlten Job beim Staat. Es kann doch nciht sein dass es dem einen Kind so gut geht und dem anderen verarmt aufwächst nur weil der Vater des großen so raffgierig ist… … mehr auf %url%
Hallo ,
soweit mir bekannt, gibt es einen sogenannten „Selbstbehalt“, der nicht pfändbar ist, d.h. nur was darüber ist, darf für Unterhalt gepfändet werden. Dieser liegt ca. bei > 800 Euro wenn man arbeitet, wenn nicht arbeitet ist er geringer. genaue Zahlen kann sicherlich das Jugendamt sagen, da es auch sein kann, daß sich der Betrag von Bundesland zu Bundesland / Ost + West / anders ist. ALLERDINGS heißt es nicht, daß wenn der pfändbare Betrag zu niedrig ist, automatisch kein Unterhalt bezahlt werden müßte. Dieser läuft halt weiter auf und ist 30 Jahre einklagbar.
Erkundige dich beim Jugendamt, die sind Auskunftspflichtig. Gruß Tscho70
Hallo,
… verschiedenen Männern. Der große 10 Jhare lebt seit
unserer Trennung vor 8 Jahren bei seinem Vater. Es besteht so
gut wie kein Kontakt.
Ist zwar nicht die gestellte Frage, aber ich persönlich bin der Meinung, dass ein Kind BEIDE Eltern benötigt. Umgangsrecht kann man einklagen. Wenn behauptet wird, dass das Kind keinen Kontakt will, über PAS informieren.
Der kleine 8 Jahre lebt nun seit einem
halben jahr bei mir.
Für dieses Kind gibt es Unterhalt vom Vater.
Vor zwei Jahren hat der Vater von dem
großen Unterhalt eingeklagt und ein Titel liegt vor.
Ich muss
monatlich 150 € zahlen.
Wenn man UNVERSCHULDET nicht zahlen kann, also nicht absichtlich den Job gekündigt oder sich zu wenig beworben hat, kann man bei Gericht eine Abänderungsklage machen.
Es sind mittlerweile knapp 4000 €
offen.
Hier wurde entweder die Abänderungsklage versäumt, oder der Unterhalt wurde anhand eines fiktiven Einkommens berechnet. Wenn letzteres der Fall ist, hätte nach einer gewissen Zeit, auch eine Abänderungsklage gemacht werden können (wenn man z. B. genügend Bewerbungen vorweisen kann).
Meine Frage ist, ich habe knapp 700 € ALG 1 fange ab
01.11.2012 eine Teilzeitstelle an als Altenpfelgehelferin dort
werde ich auch nur um die 700 € ca verdienen
Wenn man einem minderjährigem Kinder unterhaltspflichtig ist, unterliegt man der ERHÖHTEN ERWERBSOBLIEGENHEIT. Bedeutet im Alltagsdeutsch: VOLLZEIT arbeiten.
Teilzeit wird in einem solchen Fall nur in ganz wenigen Ausnahmefällen anerkannt. Da das andere Kind schon 8 Jahre ist, dürfte das kein Ausnahmefall sein.
wie soll ich von
so wenig Geld noch Unterhalt von 150 € zahlen ?
Dringend einen Vollzeitjob suchen - in der Altenpflege werden überall Fachkräfte gesucht - und wenn dann das Einkommen für die 150 Euro nicht ausreicht: Abänderungsklage machen.
Der Vater von
dem Großen hat einen sicheren und gut bezahlten Job beim
Staat. Es kann doch nciht sein dass es dem einen Kind so gut
geht und dem anderen verarmt aufwächst nur weil der Vater des
großen so raffgierig ist…
Der Vater vom Großen leistet seinen Unterhalt durch die Betreuung und somit spielt sein Einkommen kaum eine Rolle. Er muss nur in ganz wenigen Ausnahmefällen zusätzlich Barunterhalt leisten.
Das jüngere Kind muss von seinem Vater den Unterhalt einfordern. Wenn sich dessen Vater weigert, eine
Beistandschaft beim Jugendamt einrichten oder einen Anwalt (vorher beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen) einschalten.
Lebt der Vater nicht mehr oder ist nicht greifbar im Ausland, beim Hartz IV-Amt das eigene Einkommen „aufstocken“ lassen.
Gruß