Hallo,Ich hatte Anfang Oktober eine defekte

… Türklingel und habe den Vermieter darüber informiert. Er wollte eine Firma zur Überprüfung der Klingel beauftragen, was er auch tat. In der Zwischenzeit ich kann den Zeitpunkt nicht benennen ging die Türklingel wieder. Ich hatte bis jetzt 05.11.keinerlei Kontakt zu der ausführenden Firma und habe heute eine Rechnung des Vermieters von 120 Euro für die Überprüfung der Klingelanlage erhalten. Muss ich zahlen ? Die Firma vermerkte auf der Rechnung, das Haus - und Wohnungsklingel bei Ihrer Überprüfung völlig intakt seien.

Viele Grüße
Kerstin

bin der Meinung, dass Du nicht zahlen musst, es fällt unter die Kategorie INSTANDHALTUNG.

Danke Rannug,

das denke ich auch, aber in den Augen des Vermieters war es eine Fehlmeldung und er will für die entstandenen Kosten nicht aufkommen.

hallo,

meiner Ansicht nach, handelt es sich nicht um eine Kleinrepartur. Daher hat der Mieter die Kosten nicht zu tragen. Auch wenn die Klingel intakt war, muss der Hauseigentümer nachweisen, dass Sie ihn bewusst getäuscht haben um die Kosten geltend zu machen.