… Türklingel und habe den Vermieter darüber informiert. Er wollte eine Firma zur Überprüfung der Klingel beauftragen, was er auch tat. In der Zwischenzeit ich kann den Zeitpunkt nicht benennen ging die Türklingel wieder. Ich hatte bis jetzt 05.11.keinerlei Kontakt zu der ausführenden Firma und habe heute eine Rechnung des Vermieters von 120 Euro für die Überprüfung der Klingelanlage erhalten. Muss ich zahlen ? Die Firma vermerkte auf der Rechnung, das Haus - und Wohnungsklingel bei Ihrer Überprüfung völlig intakt seien.
meiner Ansicht nach, handelt es sich nicht um eine Kleinrepartur. Daher hat der Mieter die Kosten nicht zu tragen. Auch wenn die Klingel intakt war, muss der Hauseigentümer nachweisen, dass Sie ihn bewusst getäuscht haben um die Kosten geltend zu machen.