… Zum Glück war ich nicht der Verursacher. Ich bekam auch den Restwert von meinem Auto von der Versicherung erstattet.
Es geht nun um das Schmerzensgeld. Sie bieten mir einen Betrag X an, wenn ich eine Abfindungserklärung unterschreibe. Dazu muss ich erwähnen ich habe für diei ganze Angelegenheit einen Anwalt beauftragt.
Nun schreibt die Versicherung, dass sie mir den Betrag X anbietet…
Weiter, steht unten der Satz: Die Abfindungserklärung bezieht sich nicht auf Ihre Gebühren.
Das Schreiben ist an meinen Anwalt gerichtet
Kann ich nun davon ausgehen, dass der Betrag X, den mir die Versicherung anbietet vollständig zu meinen gunsten ist und die Gebühren meines Anwalts extra von der Versicherung beglichen wird?
Danke im Voraus für eine schnelle Antwort.
Gruß Tanja