Hallo ich hoffe mir kann jemand helfen,

… im 9ten Monat Schwanger 36ssw, der voraussichtliche Entbindungstermin ist der 06.Dezember.2012. Ich bin Auszubildende im 2 Lehrjahr und bin im Moment im Mutterschutz. Ich habe am 01.10.2012 meinen Mietvertrag unterschrieben, da ich vom Jobcenter grünes Licht bekommen haben Ich besitze auch ein Schreiben. Vor einem Monat ca. habe ich beim Arbeitsamt einen BAB-Antrag gestellt, das Jobcenter sagt aber, dass ich erst auf zu oder absage, des Arbeitsamt warten muss. Beim Arbeitsamt sagte man mir, dass ich noch 1-2 Wochen abwarten müsste. Sollte ich eine Absage bekommen, so müsste ich erneut beim Jobcenter einen Antrag stellen, der wiederum noch mehr Arbeit, Stress und mit Warterei verbunden wäre, wie man aber ganz deutlich erkennt, habe ich einfach keine Zeit mehr zu warten. Ich habe diesen Montag auch wieder einen Brief ans Jobcenter und ans Arbeitsamt geschickt, wie die sich das vorstellen. Ich hoffe mir kann jemand helfen. Liebe Grüße Melanie

hy Melanie,
Dringlichkeitsantrag über einen Anwalt stellen-Pkh beim gericht beantragen nebst Beratungscheck kostet nix. Aber den HarzIV bescheid mitnehmen. Anwalt soll SOFORT beim Sozialgericht einen Dringlichkeitsantrag stellen-geht innerhalb v. ca. 1 Woche. Ruf nochmal beim Amt an und sag der Sachbearb. von dir-das du wenn du innerhalb wg. bevorstehenden Geburtstermin-sag auch das der ggf. schon ehr als der 6.Dez. sein könnte, da die der massive Stress stark zusetzt u. schadet. O.K. ist notfalls etwas geflunkert, aber kann passieren, deinen Anwalt einschaltest(keinen Namen d. Anwaltes nennen) der das Sozialgericht SOFORT wg. deiner Notlage und offensichtl. Verschleppung mit einbezieht. Ich habe die Erfahrung gemacht das die -auch wenn so getan wird als ob denen das am A… vorbeigeht- muffen on Mass haben-vorausgesetzt du hast sehr gute Argumente. Und mein guter Tip: wenn du -außer den üblichen Bescheid- etwas schriftl. mit dem J.C. klären willst, diese Schreiben IMMER fotokopieren UND als Einschreiben m. Rückantw.schein. Damit bist du einigermaßen in Sicherheit-von wegen:ham wa nich gekriegt!!!
Alles Gute wünscht Gitte

Du kannst, begründet mit deiner Situation, beim Jobcenter einen EILANTRAG stellen. Sie sollen gefälligst erstmal in Vorlage(!) treten!
Ich würde mit meiner Vermittlerin (pAp) besprechen wieviel Sinn diese Ausbildung derzeit macht. Unterbrich die Ausbildung am besten für midnestens 1 Jahr und kümmer Dich um dein BABY, das Kind wird es dir später danken! Du kannst die ausbilsung auch später wieder aufnehmen! Du bekommst bei Ausbildungsabbruch sowieso kein BAB mehr solange Du pausierst! JC muss also zahlen! Sie sind verantwortlich dafür deine Notlage abzuwenden! Mache dort Druck! Lasse Dich im JC sofort in den Notdienst einbuchen , bevor du noch ins Krankenhaus musst! Lass dich nicht abwimmeln, notfalls nimm einen Anwalt für Sozialrecht mit. Du hast ein Recht auf Beratungshilfe und Prozeßkostenbeihilfe! Der Anwalt kostet dich also nichts.

Vergiß auch nicht die einmaligen Beihilfen für Erstatustattung und Schwangerschaft geltend zu machen!!!

Gruß Gwen

Hey,
ich werde Dir morgen abend eine Antwort zu Deiner frage schicken heute schaffe ich das leider nicht mehr.
bey medealuna

Hallo

das Jobcenter sagt aber, dass ich erst auf zu oder absage, des Arbeitsamt warten muss.

Ich verstehe die Ausgangssituation noch nicht ganz. In Bezug auf WAS sollst du noch warten müssen ? Um welchen ANTRAG beim Jobcenter geht es denn ? Geht es um deinen Erstantrag auf ALG2… den das Jobcenter erst dann abschließend bearbeiten will, wenn der BAB-Bescheid vorliegt ? Oder beziehst du bereits ALG2, und es geht um deinen Antrag auf Umzugskosten ? Oder auf Erstausstattung… ?

So oder so - schau schon mal mal hier rein: http://hartz.info/index.php?topic=10.0
Das Jobcenter kann (wenn du das beantragst !) seinen Bescheid auf vorläufiger bzw. Darlehns- Basis erlassen … und sollte es sich dann herausstellen, dass für diesen Zeitraum ein anderer Träger etwas zu leisten hat (z.B. BAB), dann kann sich das Jobcenter seine Vorleistung von ihnen zurückholen bzw. mit deiner BAB- Auszahlung verrechnen.

LG

Hallo,

ich verstehe nicht so ganz was genau deine Frage ist. Geht es jetzt um die KdU für deine neue Wohnung oder um deinen BAB-Antrag? Ich würde dir dringend dazu raten eine Beratungsstelle aufzusuchen und dich dort konkret über deine Möglichkeiten zu informieren. Ohne deine näheren Umstände zu kennen, kann dir so kaum jemand deine Frage beantworten.

Allgemeine Infos zum Thema Schwangerschaft und Ausbildung bekommst du hier:

http://www.dgb-jugend.de/neue_downloads/data/schwang…

Ich hoffe das hilft dir ein wenig weiter.