Hallo, ich kann eine Wohnung anmieten über

… das Jobcenter, aber ich muss einen Teil der Kaltmiete selbst tragen, da diese sonst zu hoch ist. Wie steht das mit der Kaution. Wird die auch anteilig vom JC übernommen?

Im Regelfall auch anteilig, aber das ist Ermessenssache deines Leistungssachbearbeiters, deshalb ist hier keine allgemeingültige Antwort möglich.

Von welchem Geld willst du denn überhaupt was dazu zahlen ???
Wenn du Hartz IV hast ist doch kein Cent übrig! Oder arbeitest Du schwarz?
Falls du Kinder haben solltest muss dir das sogar verwehrt werden, denn das Geld was du für die Wohnung zusätzlich abzweigst fehlt deinen Kindern zum Leben und somit würde das Jobcenter gegen das Kindeswohl handeln, wenn es dir die Genehmigung erteilte, was natürlich nicht geht.
Suche dir doch lieber eine Wohnung die in die Mietobergrenzen Deiner Stadt passt. Und ziehe besser nicht ohne Umzugsgenehmigung des bisherigen Jobcenters um!

Gruß Gwen

… das Jobcenter, aber ich muss einen Teil der Kaltmiete
selbst tragen, da diese sonst zu hoch ist. Wie steht das mit
der Kaution. Wird die auch anteilig vom JC übernommen?

Hallo,

ich meine, das kann niemand besser beantworten als das Jobcenter.

Ich wünsche Gutes Gelingen.

… das Jobcenter, aber ich muss einen Teil der Kaltmiete
selbst tragen, da diese sonst zu hoch ist. Wie steht das mit
der Kaution. Wird die auch anteilig vom JC übernommen?

Hallo

wenn die Wohnung nach den örtlichen Richtlinien nicht angemessen ist, erteilt das Jobcenter keine Zustimmung zu der Wohnung. Siehe hier alles Wesentliche zu Umzug mit/ ohne Zustimmung des Jobcenters: http://hartz.info/index.php?topic=24.0

LG

Hallo,

die Kaution wird i.d.R. nicht übernommen. Jedoch gibt es eine Bescheinigung, in der bestätigt wird, dass das Jobcenter die Kaution zahlt, sofern diese nach Beendigung des Mietverhältnisses vom Vermieter einbehalten wird.

Gruß

Hallo,

die Jobcenter regeln die Verfahrensweise zur Mietkaution auf Länder- bzw. Gemeindeebene. In Berlin beispielsweise übernimmt das JC keine Mietkaution für die Wohnung. Wenn die eigene Haushaltskasse die finanzielle Belastung nicht tragen kann, empfiehlt sich eine Mietkautionsbürgschaft - die gibts bereits für 4,17 monatlich. Alle Infos hierzu: http://der-immoexperte.de/mietkaution-anbietervergle…

Beste Grüße und alles Gute!

… das Jobcenter, aber ich muss einen Teil der Kaltmiete
selbst tragen, da diese sonst zu hoch ist. Wie steht das mit
der Kaution. Wird die auch anteilig vom JC übernommen?

Hallo,
nein, die Kaution musst Du selbst aufbringen. Das einzige wenn du dieses Geld nicht hast, Du könntest ein Zinsloses Darlehen beantragen das Du dann monatlich abzahlst. Frage Dein Jobcenter wer dafür zuständig ist.
Meine Frage arbeitest Du u. erhälst aufstockende Hilfe zu Deinem Gehalt oder wieso musst Du einen Teil der Kaltmiete selbst zahlen?.Hoffe ich konnte helfen.
Bey medealuna
Ich arbeite weder als Anwalt,Notar o. bezahlte Beraterin.
Dies sind meine eigenen Erkenntnisse , Erfahrungen sowie angelesenes Wissen das ich hier weitergebe.

… das Jobcenter, aber ich muss einen Teil der Kaltmiete
selbst tragen, da diese sonst zu hoch ist. Wie steht das mit
der Kaution. Wird die auch anteilig vom JC übernommen?

Guten Tag.

Das macht jedes Jobcenter anders.
Fragen Sie bei Ihrem Jobcenter nach, ob die Ihnen ein Darlehen gewähren.

… das Jobcenter, aber ich muss einen Teil der Kaltmiete
selbst tragen, da diese sonst zu hoch ist. Wie steht das mit
der Kaution. Wird die auch anteilig vom JC übernommen?

Hallo,

im SGB II steht dazu unter §22 Folgendes:

"6) 1.Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden.

2.Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.

  1. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden."

Nähere Infos zum Thema KdU:

http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37307.htm

Ich hoffe das hilft dir ein wenig weiter…

Hallo.

Kautionen sind zumeist nur darlehen. Stell einfach mal einen antrag.

… das Jobcenter, aber ich muss einen Teil der Kaltmiete
selbst tragen, da diese sonst zu hoch ist. Wie steht das mit
der Kaution. Wird die auch anteilig vom JC übernommen?