Hallo! Ich lebe im nicht-EU-Ausland...habe

… aber in Deutschland ein Kleingewerbe angemeldet. Wir kaufen und verkaufen übers Internet in D Artikel. Einmal im Jahr fliegen meine Mann oder ich nach Deutschland für mehrere Wochen um die bestellte Ware auszuliefern…bzw. mein Vater tut das den rest des Jahres! In diesem Fall bin ich in D unbeschränkt Steuerpflichtig, oder??

Danke…

Hallo, leider kann ich da nicht weiterhelfen…

Hallo,
tut mir leid, aber da kann ich ihnen nicht weiterhelfen.

Gruß
monika61

Hallo,

ich bin kein Experte im Forum.
Aber solange Sie in Deutschland gerwerbliche Tätigkeit führen, sind Sie nach dem Gesetz unbeschränkt steuerpflichtig. Ausgenommen das doppelt Besteuerung Abkommen zwischen den Staaten wenn welche bestehen sollte.

Yucatan

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo,
bin diesbezüglich leider überfragt.

Hallo jukile,

wer in Deutschland ein Gewerbe hat und hieraus Gewinne erzielt, muß diese auch versteuern.

Ob ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deinen Wohnland gibt, kann ich nicht beurteilen. So können evtl. Verrechnungen vorgenommen werden.

Ich hoffe nur, daß Dein Vater für seine Tätigkeit vorschriftsmäßig angemeldet ist.

Zoll !!!

MfG

Stefan Seidel

Ich empfehle einen Steuerberater zu nutzen, um diese doch komplizierte steuerliche Situation zu klären. Es handelt sich ja hier nicht nur um deutsches Steuerrecht, sondern Internationales Steuerrecht. Da sollte man nicht unbedingt in einer fragencommunity irgend jemanden um Hilfe bitten. Ich empfehle an dieser Stelle http://www.gruenderlexikon.de/steuerberatung.php da kann man auch mal eine Frage online stellen. Oder eben einen Steuerberater in deiner Nähe konsultieren.

Die Einkünfte aus dem Gewerbe könnten der deutschen Steuer unterliegen, aber da bin ich kein Fachmann.
Unbeschränkte Steuerpflicht liegt nur vor, wenn der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland ist.

Da solltet ihr mal einen Steuerfachmann befragen! Gruß Anne