Hallo, ich mache sehr schöne Kindertorten und

… habe viele Anfragen. Bis jetzt habe ich das ohne Geld gemacht. Ich überlege mir das als Nebenverdienst zu machen.
Ich weiss leider nicht wieviel ich ohne Gewerbe verdienen darf, hab auch etwas über Kleingewerbe gehört aber ich bin leider hilflos…
was wäre sinnvoll in diese Situation? verdienst ist ungf. von 50-150 € monatlich. was muss ich anmelden und was nicht…help

Hi Stassa,

Im Konditorgewerbe bin ich nicht unbedingt ein speziallist, aber nun mal was ich dir schon mitgeben kann:

  • Ärtzliches Gutachten muss vorliegen
  • Kleistgewerbe möglich bin 17.500,- Euro / Jahr
  • Handwerkskammer kann ein minderung beantragt werden wenn Umsätze nicht zu hoch.
  • Arbeitsplatz und Gesundheitsvorschriften, hier wird es die meisten Probleme geben.

Wenn ich dir einen Rate geben darf, mache es auf der privaten Ebene weiter und geb die Einkünfte dann einfach im Lohnsteuerjahresausgleich an oder auch nicht, aber es gewerblich machen bedeutet fast ganz oder gar nicht, wenn du verstehst was ich meine …
Es gibt Selbstständigkeiten, die keine Auflagen haben, die man nebenbei machen kann, aber wenn Auflagen vorhanden sind wie in der Lebensmittelbranche, dann geht das nicht mal eben Nebenbei, zumindestens nicht in Deutschland.

Gruß Frank

Ohne Gewerbe oder Arbeitsvertrag darf man, bis auf wenige Ausnahmen, überhaupt nichts nebenbei verdienen.
Wenn Sie für Ihre Torten Geld einnehmen möchten und alles rechtlich einwandfrei machen wollen, bleibt nur der Weg über das Kleingewerbe. Aber so schwierig ist das nicht: Einfach bei der Gemeinde ein Einzelgewerbe anmelden, kostet nur wenige Euros und dann meldet sich das Finanzamt von selber und erfragt einige Dinge. Kleinunternehmerreglung heißt, das der Gesamtumsatz nicht über 17000 Euro liegt. Dann muss man nur eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung abliefern und kann sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Letzteres ist ist für Ungeübte einfacher, hat aber m.E. Nachteile. Bei allem muss man daran denken, dass Ziel eines jeden Gewerbes ist die Gewinnerzielung. Sie dürfen also nicht jahrelang ohne vernünftige Gewinne auskommen, nur in den Anfangsjahren akzeptiert das Finanzamt auch rote Zahlen, die gegen die anderen Einkünfte gegengerechnet werden dürfen. Sonst ist es Liebhaberei!! Empfehlenswert ist aber, Sie haben jemanden der Ihnen kaufmännisch etwas zur Seite steht oder kaufen sich über 48 Euro ein Steuergesamtbuch für Selbständige und quälen sich durch.Die Adresse sende ich Ihnen gerne extern zu.

Sehr geehrte/r Frau/Herr, soweit ich informiert bin, wäre es eine Tätigkeit im gewerblichen Sinn. Ein Gewerbe muss zwingend angemeldet werden. Genau Auskünfte kann ein Steuerberater geben, ich bin dazu nicht berechtigt Auskünfte zu erteilen. Die Dienstleistungen sind MwST pflichtige Umsätze, der Staat verstehe keinen Spaß, wenn diese nicht abgeführt werden. Ein viel größeres Problem sehe ich in der behördlichen Genehmigung die Erlaubnis zu bekommen, gewerbliche backen zu dürfen. Die Gewerbeaufsicht macht strenge Auflagen, zur Arbeitsstätte, gewerbliches backen in einer normalen Küche ist aussichtslos. Auch hier sollte man sich zuvor bei der Handwerkskammer erkundigen welche Auflagen zu erfüllen sind!
Beste Grüsse

… habe viele Anfragen. Bis jetzt habe ich das ohne Geld
gemacht. Ich überlege mir das als Nebenverdienst zu machen.
was wäre sinnvoll in diese Situation? verdienst ist ungf. von
50-150 € monatlich. was muss ich anmelden und was nicht…help

Hallo,

in dem Fall sollte ein Nebengewerbe, geführt nach der Kleinunternehmerregelung, ausreichen. Dafür wird eine Gewerbeanmeldung benötigt. Außerdem ist beim Umgang mit Lebensmitteln immer auf besondere Vorschriften zu achten, über die man sich kundig machen sollte. Im E-Book zum Nebengewerbe unter http://www.gruenderlexikon.de/magazin/e-book-die-10-… finden sich auch noch zahlreiche wichtige Antworten auf die Fragen, die noch auftauchen werden.

Grundsätzlich sollten Sie das Gewerbe bei der Gemeinde anmelden. Allerdings fürchte ich dass Sie dann verpfichtet sind, ähnlich wie eine Bäckerei gewisse Hygiene Standarts etc. zu haben.

Steuerlic sollten Sie alle Einnahmen und Ausgaben auzuschreiben und die Belege zu sammeln. Am Jahresende addieren Sie alle Einnahmen auf und ziehen die Ausgaben ab. Für Herd, Strom, Wasser etc. sollten Sie eine Pauschale abziehen.

Ich weiss nicht genau wie das ist mit den Hygienevorschriften, aber auf jeden Fall geht da ohne Gewerbeschein gar nichts.Am Besten mal in der Gemeinde im Bürgerbüro erkundigen. Viel Glück!

verdienen ohne anmeldung ist nicht so schlimm am anfang: nur die steuer duerfen sie nicht vergessen.
achtung: sie wollen im ernaehrungsbereich aktiv sein; dort gibt es viele auflagen (mit recht: siehe die viele lebensmittelskandale).
am liebsten nehmen sie kontakt mit der ihk und treffen sie sich dort mit denen. es wird ihnen sicherlich erklaert was zu tun gibt.
und viel erfolg! (auch ein groesseres unternehmen zu gruenden).

Sicher bin ich mir nicht,könnte sein, dass Du ein kleingewerbe anmelden musst und dann kannst du ja über die Steuer Deine ganzen Kosten dem Nebenverdienst gegenüberzustellen. Dann sollte vielleicht etwas über bleiben. Du musst ja auch Deine Arbeitszeit, Material, Strom, Wasser und Aulieferungskosten berücksichtigen. Da wird nicht so viel übrig bleiben.

Hallo,

du kannst ein gewerbe anmelden aber Kleinunternehmer.

Gruß
Michelle